Stilllegung und Entsorgung: neue Kostenstudien veröffentlicht
Am 23. November 2011 hat die Kommission für den Stilllegungsfonds für Kernanlagen und den Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke die alle fünf Jahre zu erhebenden Kostenstudien provisorisch genehmigt. Diese bilden die Grundlage für die Berechnung der Beiträge für die Periode 2012–2016. Die voraussichtlichen Kosten für die Nachbetriebsphase und die Stilllegung der schweizerischen Kernkraftwerke sowie die Entsorgung der radioaktiven Abfälle sind demnach teuerungsbereinigt insgesamt rund 10% höher als die bisherigen Kostenschätzungen aus dem Jahr 2006.
Die Kommission der Fonds hat provisorisch die Studien zu den Stilllegungs- und Entsorgungskosten 2011 genehmigt, den Bericht zum Rückstellungsbedarf pro Kernkraftwerk zur Kenntnis genommen und die neuen provisorischen Jahresbeiträge der Kraftwerksbetreiber an die Fonds festgelegt. Die definitive Genehmigung durch den Bundesrat folgt Ende 2012 nach eingehender Überprüfung durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi).
Die voraussichtlichen Kosten für die Nachbetriebsphase und die Stilllegung der schweizerischen Kernkraftwerke sowie die Entsorgung der radioaktiven Abfälle betragen neu CHF 20,654 Mrd. (2006 teuerungsbereinigt: CHF 18,782 Mrd.). Dies zeigen die aktuellen Kostenstudien, welche die swissnuclear im Auftrag der Kommission für den Stilllegungsfonds und den Entsorgungsfonds durchgeführt hat.
Neue Erkenntnisse berücksichtigt
Die Zunahme der geschätzten Kosten ist auf die Berücksichtigung der Erkenntnisse und Erfahrungen in der Planung der geologischen Tiefenlager, die Neueinschätzung des Rückbaubetriebs während der Stilllegung auf der Basis bereits fortgeschrittener Stilllegungsprojekte und auf die Annahme höherer Betriebskosten für die Nachbetriebsphase zurückzuführen. In den Kostenstudien 2011 wurden zudem zahlreiche zu erwartende Veränderungen in den regulatorischen, gesellschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen berücksichtigt.
Wichtigste Ergebnisse der Kostenstudien 2011
Nachbetriebsphase:
Die Nachbetriebsphase beginnt direkt nach dem endgültigen Abschalten eines Kernkraftwerks. Sie umfasst den sicheren Betrieb der noch benötigten Systeme zur Kühlung, Sicherung und Verpackung der Brennelemente in Transport- und Lagerbehälter. Die Nachbetriebsphase dauert rund fünf Jahre, während denen sämtliche Brennelemente in ein vom Kraftwerk unabhängiges Lager überführt werden und die Stilllegung vorbereitet wird. Die Kosten der Nachbetriebsphase aller fünf Kernkraftwerkseinheiten der Schweiz betragen gemäss Kostenstudie 2011 CHF 1,709 Mrd. Das sind 2% mehr als in der Kostenschätzung von 2006 (2006 teuerungsbereinigt: CHF 1,678 Mrd.). Die Kosten für die Nachbetriebsphase werden von den Betreibern direkt finanziert und sind nicht Teil der Fonds.
Stilllegungskosten der Kernkraftwerke und des Zentralen Zwischenlagers in Würenlingen (Zwilag): Im Anschluss an die Nachbetriebsphase, nachdem alle Brennelemente und sonstigen Betriebsabfälle abtransportiert sind und das zuständige Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) die Stilllegungsverfügung erlassen hat, können die Demontage- und Rückbauarbeiten beginnen. Vom endgültigen Abschalten bis zum vollständigen Rückbau eines Kernkraftwerks dauert es 15–20 Jahre. Die Stilllegungskosten der fünf schweizerischen Kernkraftwerke und des Zwilag betragen gemäss Kostenstudie 2011 CHF 2,974 Mrd. Das sind teuerungsbereinigt 17% mehr als in der Kostenschätzung von 2006 (2006 teuerungsbereinigt: CHF 2,541 Mrd.). Bei der aktuellen Kostenschätzung wurden die Erfahrungen aus den laufenden Stillegungsprojekten in Deutschland berücksichtigt, die wesentliche Mehrkosten für den Rückbaubetrieb ausweisen. Die Stilllegungskosten für die fünf schweizerischen Kernkraftwerke und das Zwilag werden vollumfänglich durch den Stilllegungsfonds gedeckt. Ende 2010 betrug das angesammelte Fondskapital CHF 1,331 Mrd. Die noch ausstehenden Mittel werden durch Fondsbeiträge der Kernkraftwerkbetreiber und durch Kapitalerträge des Fonds bereitgestellt.
Entsorgungskosten: Dazu gehören die Kosten für Planung, Bau und Betrieb von Entsorgungsanlagen, die Kosten für Transport- und Lagerbehälter sowie für Dienstleistungen wie Transporte oder Wiederaufbereitung wie auch die Kosten für die Stilllegung der Oberflächenanlage und den Verschluss der geologischen Tiefenlager. Die Entsorgungskosten betragen gemäss Kostenstudie 2011 CHF 15,970 Mrd. Das sind teuerungsbereinigt 10% mehr als in der Kostenschätzung von 2006 (2006 teuerungsbereinigt: CHF 14,563 Mrd.). Dabei haben die gesammelten Erfahrungen im Tunnelbau und verschärfte Anforderungen an nukleare Bauten zu höheren Kostenschätzungen für die geologischen Tiefenlager geführt. Die während des Betriebs anfallenden Entsorgungskosten werden durch die Betreiber direkt bezahlt. Bis 2010 waren dies CHF 4,799 Mrd. Bis zur Ausserbetriebnahme aller Kernkraftwerke werden es CHF 7,523 Mrd. sein. Der Entsorgungsfonds deckt die verbleibenden CHF 8,447 Mrd. Im Entsorgungsfonds befanden sich Ende 2010 CHF 2,821 Mrd. Die noch ausstehenden Mittel werden durch Fondsbeiträge der Kernkraftwerksbetreiber und durch Kapitalerträge des Fonds bereitgestellt.
Berechnungsgrundlage
Als Berechnungsgrundlage für die Kostenstudien wird eine Betriebsdauer der Kernkraftwerke von 50 Jahren angenommen (Art. 8 SEFV). Diese Berechnungsgrundlage gilt vorläufig auch für das Kernkraftwerk Mühleberg. Diese Anlage verfügt noch nicht über eine rechtskräftige unbefristete Betriebsbewilligung, da noch Einsprachen hängig sind. Falls den Einsprachen stattgegeben werden sollte, müssten die Kosten neu berechnet und allfällige Fehlbeträge durch die BKW FMB Energie AG (BKW) in die Fonds nachbezahlt werden.
Quelle
M.A. nach BFE, Alpiq und BKW, Medienmitteilungen, 24. November 2011
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