Ständerat-Kommission stimmt Haftpflichtrevision zu
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (Urek-SR) hat am 2. November 2007 der Genehmigung der revidierten internationalen Übereinkommen von Paris und Brüssel über die Haftung auf dem Gebiet der Kernenergie, die die Erhöhung der obligatorischen Versicherungsdeckung von CHF 1 Mrd. auf 1,8 Mrd. notwendig macht, zugestimmt.
Die Kommission hat den Entwurf des Bundesrates zum Bundesbeschluss über die Genehmigung und Umsetzung von Übereinkommen zur Haftung auf dem Gebiet der Kernenergie einstimmig und ohne Änderungen angenommen.
Wie die Urek-SR mitteilt, hat sie vor dem Entscheid Vertreter der betroffenen Kreise, namentlich die Betreiber der Kernkraftwerke (Swissnuclear), die Versicherer (Schweizer Pool der Versicherer von Nuklearrisiken) und die Umweltorganisationen angehört.
Der Bundesbeschluss betrifft einerseits die Genehmigung der Revisionsprotokolle zum Pariser Übereinkommen und zum Brüsseler Zusatzübereinkommen über die Haftung auf dem Gebiet der Kernenergie, andererseits die damit zusammenhängende Totalrevision des Kernenergiehaftpflichtgesetzes (KHG). Mit der Übernahme der revidierten Übereinkommen von Paris und Brüssel wird insbesondere die obligatorische Versicherungsdeckung von heute CHF 1 Mrd. auf 1,8 Mrd. erhöht. Eine Minderheit hatte beantragt, den Gesamtbetrag der Deckung auf CHF 2,25 Mrd. festzulegen.
Quelle
M.A. nach Parlamentsdienste, Medienmitteilung, 5. November 2007