Spanische Aufsichtsbehörde für Santa Maria de Garona

Das Gesuch der spanischen Nuclenor SA, die Frist für die Einreichung eines Gesuchs zur Laufzeitverlängerung des Kernkraftwerks Santa Maria de Garona rückwirkend zu verlängern, erhält Unterstützung von der spanischen Aufsichtsbehörde – dem Consejo de Seguridad Nuclear (CSN).

31. Mai 2013

Die Nuclenor hatte aus wirtschaftlichen Überlegungen auf die Einreichung eines Gesuchs für eine Laufzeitverlängerung der Siedewassereinheit Santa Maria de Garona (446 MW) verzichtet und Ende 2012 mit der Brennstoffentfernung begonnen. Mitte Mai 2013 wandte sie sich jedoch an das Ministerio de Industria, Turismo y Comercio (Minetur) mit der Bitte, die abgelaufene Frist neu festzulegen, damit dem Unternehmen die Option, die Betriebsbewilligung erneuern zu lassen, erhalten bleibe. Der CSN sprach sich nun mit 3 Ja- zu 2 Nein-Stimmen für eine rückwirkende Verlängerung der Frist auf den 1. Juni 2013. Bis dahin könne die Nuclenor ein Gesuch für eine ein Jahr dauernde Betriebsverlängerung einreichen, sofern das Unternehmen während dieser Frist den Leistungsbetrieb in Santa Maria nicht aufnehme. Über das Gesuch befindet schlussendlich das Minetur, das die Empfehlung des CSN mitberücksichtigt.

Die spanische Regierung plant, auf den Sommer hin neue Energiegesetze und Richtlinien einzuführen, die einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb von Santa Maria ermöglichen könnten. Um sich diese Option offenzuhalten, muss die Nuclenor jedoch von Gesetzes wegen eine Betriebsverlängerung beantragen, bevor die noch bis zum 6. Juli 2013 gültige Bewilligung abläuft.

Quelle

M.A. nach CSN, Medienmitteilung, 24. Mai, und telefonischer Auskunft des Foro de la Industria Nuclear Española, 28. Mai 2013

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