Solothurner Vorstoss zur Atomenergie
Ein aus 43 Personen bestehendes überparteiliches Komitee von bürgerlichen Solothurner Kantonsratsmitgliedern macht sich Sorgen um die Zukunft der Kernenergie und verlangt in einer Motion die Einreichung einer "Standesinitiative für eine kernenergieverträgliche Energie- und Steuergesetzgebung durch die Bundesversammlung".
Die Motionäre wehren sich vor allem gegen eine allfällige Diskriminierung der Kernenergie gegenüber anderen Energieträgern. So sollen die Betriebsbewilligungen in erster Linie von der Sicherheit (und nicht von "rein ideologisch begründeten Motiven") abhängig gemacht werden. Die Forschung sei im bisherigen Rahmen weiter zu führen, und der Kernenergie seien im Hinblick auf die Strommarktöffnung die gleichen Rahmenbedingungen wie andern Energiearten zu garantieren. Letztlich fordern die Motionäre, dass bei einer "allfälligen Erhebung von zusätzlichen Abgaben oder Steuern auf Energie auf eine Diskriminierung der Kernenergie" zu verzichten sei.
Begründet wird der Vorstoss vor allem damit, dass der Kanton Solothurn ein Standortkanton für die Kernenergie ist. Mit seinen 400 Arbeitsstellen und seinem namhaften Steueraufkommen bilde das Kernkraftwerk Gösgen im unteren Kantonsteil einen wichtigen wirtschaftlichen Grundpfeiler, den es nicht leichtsinnig aufs Spiel zu setzen gelte. Den Motionären ist insbesondere die Betriebsdauer ein Anliegen. Nach heutigem Stand des technischen Wissens können Kernkraftwerke westlicher Bauart mindestens fünfzig bis sechzig Jahre betrieben werden.
Die Regierung teilt die Auffassung der Motionäre, dass der Kernenergie eine wichtige Bedeutung zukomme. Unterstützt wird im Weiteren die Ansicht, dass für eine Schliessung sicherheitstechnische Belange ausschlaggebend sein sollten. Dennoch wird das Instrument einer Standesinitiative abgelehnt, würde diese doch zu einem Zeitpunkt in Bern eingereicht, da wichtige Beschlüsse schon gefasst wurden.
Quelle
M.E. nach Aargauer Zeitung vom 18. November 1999