Slowakei: Ausbaugenehmigung für Mochovce-3 und-4 aufgehoben

Laut Presseagentur der Slowakischen Republik (TASR) hat der Oberste Gerichtshof der Slowakei die Baugenehmigung für die Fertigstellung der Kernkraftwerkseinheiten Mochovce-3 und -4 als ungültig erklärt. Die staatliche Atomaufsichtsbehörde (UJD) habe Gesetze missachtet, als sie vor vier Jahren den Weiterbau erlaubte, so das Gericht.

23. Aug. 2013

Die Greenpeace Slowakei klagte Anfang Februar 2008 gegen die slowakische Regierung, weil diese laut Umweltorganisation gesetzlich vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung beim Fertigbau der Kernkraftwerkseinheiten Mochovce-3 und -4 als nicht nötig bezeichnet hatte. Die Regierung argumentierte damals, die Baugenehmigung sei bereits im Jahr 1986 erteilt worden und unterliege daher nicht der aktuellen Gesetzgebung. Die Klage wurde als nichtig befunden und die UJD schloss die Greenpeace vom Bewilligungsprozess aus. Daraufhin focht die Greenpeace ihren Ausschluss auf dem Rechtsweg an. Das zuständige Landgericht Bratislava wies diese Klage jedoch zurück.

Nun hob der Oberste Gerichtshof das Urteil des Landgerichts auf. Die UJD habe beim Zulassungsprozess gegen geltendes Recht verstossen, als sie die Greenpeace vom Bewilligungsprozess ausschloss, befand er. Daher müsse der Genehmigungsprozess wiederholt werden und die Äusserungen und Einwände der Greenpeace seien in Betracht zu ziehen.

Allerdings ist die UJD unter slowakischem Recht nicht verpflichtet, die Beanstandungen der Greenpeace zu berücksichtigen. Laut der internationalen Kernenergie-Nachrichtenagentur NucNet gab die UJD inzwischen bekannt, sie werde der Greenpeace Zugang zu den über 100’000 Seiten Dokumentation zum Bau von Mochovce-3 und -4 gewähren, sobald es «technisch möglich» sei. Angesichts der Besorgnis der Öffentlichkeit und drohenden Problemen bei der Stromversorgung beschloss die UJD indessen, die «aufschiebende Wirkung auszuschliessen».

Die Anwältin der Greenpeace, Eva Kovacechova, kündigte an, ihr Kunde werde den Entscheid der UJD, die aufschiebende Wirkung auszuschliessen, möglicherweise anfechten. Die Greenpeace werde Einspruch dagegen erheben, dass die Bauarbeiten fortgeführt werden dürften, obwohl der Genehmigungsprozess wieder aufgerollt werden müsse.


Arbeiten gehen laut Bauherrin weiter

Während 1998 Mochovce-1 und 1999 Mochovce-2 (beide PWR, 405 MW) in Betrieb gingen, wurde der Weiterbau der beiden 1985 begonnenen Einheiten russischer Bauart – Mochovce-3 und -4 – aus Geldmangel anfangs der 1990er-Jahre eingestellt. Den Beginn der offiziellen Fertigstellung der beiden Einheiten wurde am 3. November 2008 gefeiert. Kurz zuvor hatte die UJD die Auslegungsänderungen gebilligt.

Gemäss einer ersten Stellungnahme der Bauherrin, der Slovenske Elektrarne a.s. (SE), führe der Entscheid des Obersten Gerichts entgegen anderslautenden Meldungen nicht zur Aufhebung der Bewilligung für die laufenden Bau- und Installationsarbeiten. Diese gingen wie geplant weiter. Der Rechtsfall sei eine Angelegenheit zwischen der Greenpeace und der UJD. Die SE sei nicht daran beteiligt.

Die kommerzielle Betriebsaufnahme der beiden Einheiten ist für 2014 und 2015 vorgesehen. Noch Anfang August hatte die slowakische Regierung eine Erhöhung des Baubudgets um EUR 260 Mio. (CHF 320 Mio.) bewilligt.

Quelle

M.A. nach TASR, SE, Medienmitteilung, und Greenpeace Österreich, Medienmitteilung, 21. August, sowie NucNet, 22. August 2013

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