Shika-1-Ereignis von 1999 war «Zwischenfall»
Die japanische Kernenergiesicherheitsbehörde Nuclear and Industrial Safety Agency (Nisa) hat den Kritikalitätsstörfall von 1999 im Block 1 des Kernkraftwerks Shika (505 MW, BWR) «wegen mangelnder Sicherheitskultur» provisorisch als «Zwischenfall» der Stufe 2 auf der siebenstufigen internationalen Störfallbewertungsskala (Ines) klassiert. Das Ereignis blieb ohne Folgen für Mensch, Umwelt und Einrichtungen, wurde der Behörde aber erst Mitte März 2007 gemeldet.
Der Zwischenfall ereignete sich während einer Jahresrevision im Juni 1999. Der Reaktor war abgeschaltet und das Druckgefäss offen. Bei einem Test der Hydraulikeinrichtung zur Steuerung der Regelstabpositionen änderte der Druck in einem Teil des Systems wegen einer Fehlmanipulation so stark, dass drei Regelelemente ausgeworfen wurden. Als Folge setzte im Reaktor ungeplant eine selbsterhaltende Kettenreaktion ein. Nach 15 Minuten hatten die Operateure die Systeme wieder unter Kontrolle. Die interne Prüfung zeigte, dass weder Brennstäbe beschädigt, noch radioaktive Stoffe ausgetreten waren und alle Systeme einwandfrei funktionierten. Die Betreiberin des Kernkraftwerks, die Hokuriku Electric Power Company (Hepco), unterliess es jedoch, das Ereignis pflichtgemäss der Behörde zu melden.
Vernachlässigung der Meldepflicht
Als Lehre aus den 2002 aufgedeckten Fälschungen von Inspektionsberichten in anderen japanischen Kernkraftwerken verlangte die Nisa am 30. November 2006 auch von der Hepco eine umfassende Nachprüfung der internen Protokolle für Shika-1. Am 15. März 2007 entdeckten die Prüfer der Hepco die Unterlassung von 1999 und holten die Meldung bei der Nisa nach. Am 30. März und 6. April trafen dann auch noch die technischen Berichte über den Zwischenfall bei der Nisa ein. Diese leitete eine Untersuchung über die Vernachlässigung der Meldepflicht ein und bewertete sie als mangelnde Sicherheitskultur.
Quelle
P.B. nach IAEO und NucNet, 23. April 2007