SGK-Seminar "Die Betriebsdauer von Kernkraftwerken"
Die allfällige Befristung der Betriebsdauer von Kernkraftwerken wird einer der zentralen Streitpunkte in der anstehenden Revision der schweizerischen Kernenergiegesetzgebung werden. Im SGK-Seminar "Die Betriebsdauer von Kernkraftwerken" vom 14. September 2000 war dies eine der Kernaussagen des einleitenden Vortrages von Dr. W. Bühlmann (Bundesamt für Energie, Abt. Recht und Kernenergie).
Bühlmann liess wenig Zweifel offen, dass sein Thema "Juristische Aspekte des Betriebes bestehender Kernkraftwerke" letztlich kein juristisches, sondern ein politisches Thema ist, denn - so Bühlmann - "wo ein politischer Wille ist, da findet sich auch ein gesetzlicher Weg". Im bestehenden Atomgesetz von 1959 ist tatsächlich keine Befristung vorgesehen, aber aufgrund von damaligen Sicherheitsdiskussionen wurden den Anlagen Beznau-2 und Mühleberg Befristungen unterschiedlicher Länge erteilt und anfangs fast routineartig jeweils verlängert. Diese erst sicherheitstechnisch begründeten Befristungen können gemäss Bühlmann spätestens nach 1992 nur noch als politisch motiviert betrachtet werden. Denn nachdem u.a. mit der Inbetriebnahme von Notstandssystemen wie Nano und Susan die bundesrätlichen Auflagen von 1985 erfüllt wurden, entsprächen die immer noch gültigen Befristungen nicht der geltenden Kernenergiegesetzgebung. Ob jetzige oder zukünftige Befristungen verfassungsmässig seien, untersuchte Bühlmann anhand der Wirtschaftsfreiheit und der Eigentumsgarantie (Art. 27 und 26 der Bundesverfassung). Bühlmann stellt unter den Titeln "gesetzliche Grundlagen", "öffentliches Interesse" und "Verhältnismässigkeit" durchaus Möglichkeiten für verfassungsmässige Eingriffe in die Grundrechte der KKW-Betreiber fest. In der Vernehmlassung zum neuen Kernenergiegesetz habe sich aber offenbar die Mehrzahl der Antwortenden gegen eine Befristung des KKW-Betriebs ausgesprochen, und der Ball liege nun beim Bundesrat, bis Ende März 2001 die Botschaft zum Kernenergiegesetz und zu den anstehenden "Atom"-Initiativen zu erarbeiten.
In den weiteren Vorträgen trat das Politisch-Juristische zu Gunsten des vielen Anwesenden eher vertrauten Technisch-Wirtschaftlichen wieder in den Hintergrund. Gezeigt wurde anhand internationaler Entwicklungen (J. Pachner: "Safety and regulatory aspects of long term NPP operation") und nationaler Beispiele (H. Rust: "Alterungsmanagement von Kernkraftwerken: Perspektiven des Weiterbetriebs"), dass im Bereich "Lebensdauermanagement" sehr viel möglich geworden ist, was in der KKW-Gründerzeit kaum für machbar gehalten wurde. So kann heute praktisch jede KKW-Komponente ersetzt werden und "übrig bleibt nur noch der ursprüngliche Werkzaun". Ewige Betriebsdauer für KKW? In diese Richtungen gehen gemäss Ausführen von H. Hennicke die japanischen "Ex-Plex"-Studien, die KKW-Lebensdauern bis 120 Jahre untersuchen. Ob das wirtschaftlich sinnvoll ist, lasse sich heute nicht beantworten. Sicher wäre es ein Weg, die in Japan knappen KKW-Standorte zu "halten". In der Schweiz zeigen die Ausführungen von H. Rust, dass das Lebendauermanagement ein wirtschaftliches Optimum aufweist, im beschriebenen Fall des KKW Beznau liegt das bei ca. 50 Jahren. Wesentlich für die optimale Lebensdauer ist nach Prof. E. Tenckhoff von Siemens vor allem auch die Qualität der ursprünglichen Ingenieurarbeiten und teilweise das Glück bei der Materialwahl von Schlüsselkomponenten. Wie wirtschaftlich optimal gefahren werden kann, hängt nicht zuletzt vom politisch-rechtlichen Umfeld ab. Dies zeigte B. Malmberg, Barsebäckkraft AB, an den gegenwärtigen Entwicklungen seines KKWs auf. Mehr noch als in der Schweiz (Atominitiativen) herrscht in Schweden gegenwärtig so grosse Unsicherheit über den Weiterbetrieb einzelner Anlagen, dass die betroffenen KKW-Betreiber tunlichst grössere Investitionsentscheide auf später verschieben.
Schlussfolgerung des Seminars: Technisch gesehen scheint das Lebensdauermanagement von KKW gut im Griff zu sein, politisch gibt es in der Schweiz und andern Kernenergieländern Fragezeichen am Horizont. Nicht prominent vertreten am Seminar waren die Entwicklungen in den USA, wo mit den erteilten "license renewals" ein sichtlich neues Zeichen beim Lebensdauermanagement gesetzt wurde.
Quelle
H.K.