Schweizer Liefermix 2015: drei Viertel aus Wasserkraft und Kernenergie
Der Strom aus Schweizer Steckdosen stammte 2015 zu 53% aus Grosswasserkraft und zu 21% aus Kernenergie. 5% wurden mit Fotovoltaik, Wind, Kleinwasserkraft und Biomasse produziert und 2% aus Abfällen sowie fossilen Energieträgern. Für 19% des gelieferten Stroms waren Herkunft und Zusammensetzung nicht überprüfbar. Dies zeigen die Daten zur Stromkennzeichnung im Jahr 2015, die das Bundesamt für Energie (BFE) am 12. Mai 2017 veröffentlicht hat.
Die Daten zum Liefermix – Strommix ab Steckdose – werden statt bisher alle zwei Jahre neu jährlich erhoben und im Stromkennzeichnungs-Cockpit veröffentlicht. Die am 12. Mai 2017 veröffentlichten Daten geben Aufschluss über die Stromlieferung 2015.
- 53,4% des im Jahr 2015 gelieferten Stroms wurden in Grosswasserkraftwerken produziert (2014: 49,5%). Die Wasserkraft wurde zu 88,8% (2014: 87,6%) in der Schweiz produziert.
- 20,7% (2014: 26,0%) des gelieferten Stroms wurden in Kernkraftwerken produziert. Dies ist tiefer als der Anteil der Kernenergie am Schweizer Produktionsmix (34%). Die gelieferte Kernenergie stammt zu 88,2% aus der Schweiz.
- 19,4 (2014: 18,1%) des gelieferten Stroms stammten aus nicht überprüfbaren Energieträgern, das heisst, dass die Herkunft dieses Stroms aus buchhalterischen Gründen nicht nachvollziehbar ist. Der deutliche Anstieg dürfte darauf zurückzuführen sein, dass auf dem europäischen Markt vermehrt Strom aus fossilen und nuklearen Quellen beschafft wird, ohne Zukauf von entsprechenden Herkunftsnachweisen.
- Der Anteil neuer erneuerbarer Energieträger (Sonne, Wind, Biomasse und Kleinwasserkraft) stieg von 4,7% (2014) auf 4,9% im Jahr 2015. Davon wurden 94% in der Schweiz produziert und knapp drei Viertel durch die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) gefördert.
- In geringen Mengen stammte der 2015 gelieferte Strom aus Abfällen (1,0%) und fossilen Energieträgern (0,6%).
Mehr Transparenz
Um die Transparenz zu erhöhen und die Qualität der Stromkennzeichnung sicherzustellen, hat der Bundesrat bereits verschiedene Massnahmen umgesetzt. Seit 2013 müssen – mit der Ausnahme von Kleinstanlagen – alle Kraftwerke im Herkunftsnachweissystem registriert sein, das die nationale Netzgesellschaft Swissgrid führt. Zudem verlangt die Energieverordnung von den Lieferanten, dass sie alle vorhandenen Herkunftsnachweise für die Stromkennzeichnung einsetzen und einen Anteil der «nicht überprüfbaren Energieträger» von über 20% gegenüber ihren Kundinnen und Kunden erklären.
Produktionsmix nicht gleich Liefermix
Der Schweizer Produktionsmix – also der Strom, der in der Schweiz produziert wird – stammt zu rund 60% aus Wasserkraft, zu 34% aus Kernkraft und zu 2% aus fossilen und zu 4% aus neuen erneuerbaren Energien. An die Schweizer Steckdosen wird aber nicht nur Strom aus Schweizer Produktion geliefert: Es herrscht ein reger Handel mit dem Ausland, bei dem Strom exportiert und importiert wird. Deshalb stimmt der Schweizer Produktionsmix nicht mit der durchschnittlichen Zusammensetzung des gelieferten Stroms, dem Schweizer Liefermix, überein.
Quelle
M.A. nach BFE, Medienmitteilung, 12. Mai 2017