Schweizer Kernmaterialbestände im Ausland 2021

Seit Inkrafttreten des Kernenergiegesetzes und der Safeguardsverordnung müssen alle Kernmaterialbestände im Ausland, die sich in Schweizer Eigentum befinden, jährlich den Aufsichtsbehörden gemeldet werden. Das Bundesamt für Energie (BFE) hat am 7. April 2022 die Bestandszahlen für 2021 veröffentlicht.

8. Apr. 2022
Safeguards
Kernmaterialbestände im Ausland, die sich in Schweizer Eigentum befinden, müssen jährlich den Schweizer Aufsichtsbehörden gemeldet werden.
Quelle: Dean Calma / IAEO

In der Schweiz sind nur die Betreiber von Kernanlagen Eigentümer von Kernmaterial im Ausland. Dieses Material befindet sich in Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, den USA und Schweden.

Die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr ergeben sich aus der Beschaffung und Verarbeitung von Natururan zu Brennelementen. Sie hängen von wirtschaftlichen und betrieblichen Anforderungen ab.

Kernmaterialbestände 2021
Kernmaterialbestände im Ausland, die sich in Schweizer Eigentum befinden, müssen jährlich den Schweizer Aufsichtsbehörden gemeldet werden.

Quelle

M.A. nach BFE, Medienmitteilung, 7. April 2022

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