Schweizer Kernmaterialbestände im Ausland 2019
Seit Inkrafttreten des Kernenergiegesetzes und der Safeguardsverordnung müssen alle Kernmaterialbestände im Ausland, die sich in Schweizer Eigentum befinden, jährlich den Aufsichtsbehörden gemeldet werden. Das Bundesamt für Energie (BFE) hat am 21. April 2020 die Bestandszahlen für 2019 veröffentlicht.
In der Schweiz sind nur die Betreiber von Kernanlagen Eigentümer von Kernmaterial im Ausland. Dieses Material befindet sich wie schon im vergangenen Jahr in Deutschland, Frankreich, Grossbritannien und Schweden.
Die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr ergeben sich aus der Beschaffung und Verarbeitung von Natururan zu Brennelementen. Sie hängen von wirtschaftlichen und betrieblichen Anforderungen ab.
Quelle
M.A. nach BFE, Medienmitteilung, 21. April 2020