Schweizer Kernkraftwerke widerstehen Erdbeben
Die Schweizer Kernkraftwerke widerstehen auch schweren Erdbeben und es entstehen keine Schäden infolge Strahlung für Mensch und Umwelt. Dies hat die Überprüfung der eingereichten Nachweise der Kernkraftwerksbetreiber durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) ergeben.
«Die Schweizer Kernkraftwerke halten einem Erdbeben, wie es in 10'000 Jahren höchstens einmal vorkommt, stand», fasst Georg Schwarz, Leiter des Aufsichtsbereichs Kernkraftwerke des Ensi das Ergebnis der Überprüfung der Erdbebennachweise durch das Ensi zusammen. Der Schutz von Bevölkerung und Umwelt vor einer zu hohen Strahlendosis sei gewährleistet, so das Ensi in seiner Medienmitteilung. Das Ensi ist zum Schluss gekommen, dass die Kernkühlung und die Kühlung der Brennelementlagerbecken unter Einwirkung eines 10'000-jährlichen Erdbebens und der Kombination von Erdbeben und erdbebenbedingtem Hochwasser gewährleistet bleiben. Die gesetzlich festgeschriebene Dosislimite von 100 mSv wird bei diesen Störfällen deutlich eingehalten. Somit werde kein Kriterium der Ausserbetriebnahmeverordnung erreicht und die Schweizer Kernkraftwerke könnten in Betrieb bleiben, fasst das Ensi zusammen.
Stauanlage Mühleberg hält Stand
Beim Nachweis der Beherrschung der Kombination von Erdbeben und dem durch Erdbeben ausgelösten möglichen Versagen der Stauanlagen im Einflussbereich des Kernkraftwerkes Mühleberg hat die BKW FMB Energie AG gezeigt, dass diese Stauanlagen nicht versagen. Die Nachweise für die Stauanlagen Mühleberg, Schiffenen und Rossens wurden von der zuständigen Fachstelle im Bundesamt für Energie (BFE) und dem Ensi überprüft. Weiter hat das Ensi eine ganze Reihe von neuen Forderungen an die Kraftwerke gestellt, die das Gesamtergebnis der Überprüfungen jedoch nicht in Frage stellen. Es geht dabei vor allem um die Vollständigkeit der Analysen, wie das Ensi in seiner Medienmitteilung betont.
Erdbebennachweise müssen bald aktualisiert werden
«Die aktuellen Erdbebennachweise haben nur eine vorübergehende Gültigkeit», hält Schwarz fest. Sie basieren auf einer Zwischenberechnung des Pegasos Refinement Project (PRP) vom Mai 2011. Nach Abschluss des PRP und der darauffolgenden Überprüfung der Ergebnisse durch das Ensi wird die Aufsichtsbehörde die Erdbebengefährdung für jeden Standort neu festlegen. Auf dieser Grundlage werden die Betreiber die seismischen Gefährdungsannahmen erneut analysieren und die Erdbebenfestigkeitsnachweise aktualisieren müssen.
Quelle
D.S. nach Ensi, Medienmitteilung, 9. Juli 2012
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