Schweizer Kernanlagen auch 2015 sicher

Die Kernanlagen in der Schweiz sind im Jahr 2015 sicher betrieben worden. Der Schutz der Bevölkerung und des Personals vor ionisierender Strahlung war jederzeit gegeben. Dieses erste Fazit zieht das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) in einem Überblick auf das vergangene Aufsichtsjahr.

18. Jan. 2016

«Eine erste Bilanz zeigt, dass sich 2015 kein Vorkommnis ereignet hat, das die Sicherheit von Mensch und Umwelt gefährdet hat», fasste Ensi-Direktor Hans Wanner zusammen. «Alle Anlagen haben die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.»

Eine erste provisorische Zahl der meldepflichtigen Vorkommnisse, die für die nukleare Sicherheit relevant sind, liegt mit 37 laut Ensi im Schwankungsbereich der Vorjahre. Die Verteilung der Vorkommnisse ergibt folgendes Bild:

  • Beznau-1: 4
  • Beznau-2: 3
  • Gösgen: 9
  • Leibstadt: 10
  • Mühleberg: 7
  • Kernanlagen des PSI: 3
  • Forschungsreaktor der EPFL: 1

Kein Vorkommnis verzeichnete das Ensi beim Zentralen Zwischenlager Würenlingen und beim Forschungsreaktor der Universität Basel. 2015 wurden zudem während des Leistungsbetriebs der fünf Kernkraftwerksreaktoren vier Schnellabschaltungen verzeichnet (zwei in Mühleberg und je eine in Leibstadt und Gösgen). Die Anlagen verhielten sich laut Ensi jeweils auslegungsgemäss. 34 Vorkommnisse wurden der Stufe 0 (Ereignis ohne oder mit geringer sicherheitstechnischer Bedeutung) auf der siebenstufigen internationalen Störfallbewertungsskala Ines (International Nuclear and Radiological Event Scale) der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) zugeordnet und zwei der Stufe 1 (Anomalie). Betroffen waren die Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt:

  • In Gösgen ortete das Ensi im Zusammenhang mit einer Reaktorschnellabschaltung Verbesserungspotenzial in der Qualitätssicherung sowie im Bereich Mensch und Organisation.
  • In Leibstadt stufte das Ensi zwei für sich betrachtet nicht meldepflichtige Ausfälle von Grundwasserpumpen im Jahr 2014 in deren Kombination als Vorkommnis der Ines-Stufe 1 ein. Beide Pumpenausfälle hatten eine gemeinsame Ursache.

Ein Vorkommnis – die Befunde im Reaktordruckbehälter von Beznau-1 – lässt sich laut Ensi noch nicht einstufen.

Das Ensi wird in seinem jährlichen Aufsichtsbericht Mitte 2016 detailliert über die meldepflichtigen Vorkommnisse und Befunde in den Kernanlagen berichten.

Schutz von Bevölkerung und Personal vor Strahlung gewährleistet

Wie bereits in den vergangenen Jahren stellte das Ensi auch 2015 keine unerlaubten Abgaben radioaktiver Stoffe aus den Anlagen fest und die Abgaben lagen wiederum weit unter den Grenzwerten.

Quelle

M.A. nach Ensi, Medienmitteilung, 14. Januar 2016

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