Schwedens Verwaltungsgericht stützt Barsebäck-Stilllegung
Das oberste schwedische Verwaltungsgericht hat am 16. Juni 1999 seinen Entscheid publiziert, der Beschluss der amtenden schwedischen Regierung, die Betreiber anzuweisen, das Kernkraftwerk Barsebäck endgültig zu schliessen, sei rechtens.
Der Gerichtshof teilte mit, nach eingehender Würdigung aller Argumente gebe es keinen Grund, den Regierungsentscheid aufzuheben. Der Block 1 des Kernkraftwerks dürfe jedoch noch bis im November des laufenden Jahres am Netz bleiben. Die Regierung hatte die Stilllegung dieser Einheit bereits für Juli 1998 verlangt; Barsebäck-2 sollte im Juli 2001 folgen. Die Regierung hält aus koalitionspolitischen Gründen an diesem Entscheid ungeachtet der vorherrschenden öffentlichen Meinung fest, Schwedens zwölf Kernkraftwerkseinheiten sollten weiter am Netz bleiben. Die Betreiberin von Barsebäck, die Sydkraft, hat den Fall auch noch vor europäische Instanzen gezogen und behält sich Entschädigungsforderungen für die vorzeitige Stilllegung vor.
In einer ersten Stellungnahme zeigte sich die Sydkraft über den Ausgang des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht überrascht. Der Entscheid sei beklagenswert. Direktionspräsident Lars Frithiof sagte: "Ich teile die Gefühle der Wut und Resignation meiner Kollegen in Barsebäck. Der Entscheid bedeutet, dass sich Schwedens Stromversorgung, Umwelt, Wirtschaft und industrielle Rahmenbedingungen verschlechtern werden. Die elektrische Ersatzenergie wird hauptsächlich aus kohlebefeuerten Kraftwerken in Dänemark importiert werden. Der Entscheid steht auch im Widerspruch zu den neusten Meinungsumfragen, die zeigen, dass der Entschluss der schwedischen Regierung, Barsebäck vorzeitig stillzulegen, vom schwedischen Volk nicht getragen wird."
Quelle
P.B. nach Mitteilung der Sydkraft und NucNet vom 16. Juni 1999