Schweden: staatliche Darlehen für vier neue Kernreaktoren vorgeschlagen
Die schwedische Regierung hat dem Parlament einen Gesetzesentwurf zu einem staatlichen Risikoteilungsmodell für neue Kernkraftwerke vorgelegt. Dieser sieht zweiseitige Differenzverträge und zurückzuzahlende staatliche Darlehen vor, um den Bau von vier grossen Reaktoren zu finanzieren.

Am 27. März 2025 legte die schwedische Regierung ihren Gesetzesentwurf über staatliche Beihilfen für Investitionen in neue Kernkraftwerke dem Parlament vor. «Das Gesetz regelt die grundlegenden Bedingungen und Formen staatlicher Beihilfen an Unternehmen für Investitionen in neue Kernkraftwerke in Schweden», heisst es im Gesetzesentwurf. Die Beihilfen können laut Regierung in Form von staatlichen Darlehen und einem zwischen dem Staat und dem Kernkraftwerksbetreiber abgeschlossenen zweiseitigen Differenzvertrag (Contract for difference, CfD); gewährt werden. «Staatliche Darlehen können für den Bau und den Probebetrieb von neuen Kernkraftwerken sowie für die Planung und andere bauvorbereitende Massnahmen gewährt werden», schrieb die Regierung. Für den Kernkraftwerksbetrieb sind zweiseitige Differenzverträge vorgesehen. Gemäss Medienberichten soll die Höhe des Kredits im Rahmen des Haushaltsentwurfs im Herbst 2025 bekanntgegeben werden. Basis für den Gesetzesentwurf war ein Expertenbericht zur Finanzierung und Risikoverteilung für Investitionen in neue Kernkraftwerke, der im August 2024 veröffentlicht worden war.
Niklas Wykman, der schwedische Finanzmarktminister, erklärte an der Pressekonferenz zur Vorstellung des Gesetzesentwurfs, dass der Staat – im Gegensatz zu Privatunternehmen – Geld zu vergleichsweise günstigen Zinssätzen am Kapitalmarkt aufnehmen könne, was die Finanzierungskosten für neue Kernkraftwerke senke. Dieses Geld werde dann an die Projektorganisationen verliehen, welche die Kernkraftwerke bauen werden. Das Geld müsse von den Kernkraftwerkebestreibern später vollumfänglich zurückbezahlt werden.
Die staatlichen Beihilfen sind auf die Finanzierungskosten für einen Neubau an installierter Leistung in der Höhe von 5000 MWe beschränkt, was vier grossen Kernreaktoren entspricht. Gemäss Gesetzesentwurf sollen nur Beihilfen bezahlt werden, wenn alle Reaktoren sich am gleichen Standort befinden und mindestens eine installierte elektrische Gesamtleistung von 300 MW besitzen – das bedeutet, dass auch kleine, modulare Reaktoren zum Einsatz kommen könnten. Ausnahmen bei der installierten Gesamtleistung seien aber möglich. Bis 2035 sollen mindestens 2500 MWe neue Kapazität am Netz sein, was zwei neuen grossen Reaktoren entspricht. Gemäss Wykman können Anträge auf Finanzierung voraussichtlich ab dem 1. August 2025 gestellt werden, vorausgesetzt, dass der Gesetzesentwurf vom Parlament genehmigt werde.
Der schwedische Kernkraftwerksbetreiber Vattenfall, der neue Kernkraftwerke in Ringhals plant, begrüsste den Gesetzesentwurf der Regierung und will nach Prüfung der Auflagen seinen Antrag möglichst rasch einreichen.
Quelle
B.G. nach schwedische Regierung, Medienmitteilung des Finanzministeriums zu Gesetzesentwurf sowie Gesetzesentwurf und Präsentation zum Gesetzesentwurf, 27. März 2025; Vattenfall, Medienmitteilung, 27. März 2025
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