Schweden: OKG reicht Antrag für Umweltverträglichkeitsprüfung einer Stilllegung ein
Die OKG AB hat dem dafür zuständigen schwedischen Land- und Umweltgerichtshof eine umfassende Umweltverträglichkeitsanalyse zur Stilllegung von Oskarshamn-1 zugestellt. Eine Stellungnahme des Gerichts soll bis Ende 2016 vorliegen.
Damit in Schweden eine Kernkraftwerkseinheit stillgelegt werden kann, muss vorher ein positiver Gerichtsentscheid zur Umweltverträglichkeit vorliegen. Obwohl der Zeitpunkt für die Stilllegung von Oskarshamn-1 noch nicht feststeht, hat die Betreiberin OKG AB im Juni 2015 einen entsprechenden Antrag beim Land- und Umweltgerichtshof in Växjö eingereicht.
Die OKG bereitet sich seit rund einem Jahr auf die Stilllegung von Oskarshamn-1 vor. Diese Arbeiten dienen dazu, die Schliessung zum einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt geordnet und strukturiert umsetzen zu können. In diesem Rahmen hat die OKG nun eine ausführliche Umweltverträglichkeitsanalyse zur Stilllegung von Oskarhamn-1 erarbeitet. Die OKG bezeichnet den Schritt als «einen Meilenstein». Eine Stellungnahme des Gerichts wird für Ende 2016 erwartet. «Damit ist nicht gesagt, dass wir eine Abschaltung auf diesen Zeitpunkt hin planen», meinte dazu OKG-CEO Johan Svenningsson. Ein Umweltgerichtsentscheid sei in der Tat eine formelle Voraussetzung für eine Ausserbetriebnahme. Ein solcher Beschluss stütze sich für die OKG jedoch ausschliesslich auf kommerzielle Gesichtspunkte.
Quelle
S.Ry. nach OKG, Medienmitteilung, 18. Juni 2015