Schweden: Kernenergiesteuer wird abgeschafft und Ersatzbauten erlaubt

Die schwedische Regierung und die Opposition haben sich über eine neue Vereinbarung zur Energiepolitik geeinigt. Demnach wird die Kernenergiesteuer abgeschafft und der Bau neuer Kernkraftwerkseinheiten als Ersatz für bestehende explizit erlaubt.

14. Juni 2016
Pressekonferenz nach dem Entscheid, die Kernenergiesteuer abzuschaffen und Ersatzbauten zu erlauben: «Schweden braucht ein solides Stromnetz, das sich durch eine hohe Versorgungssicherheit, geringer Umweltbelastung und konkurrenzfähigen Preisen auszeichnet.»
Pressekonferenz nach dem Entscheid, die Kernenergiesteuer abzuschaffen und Ersatzbauten zu erlauben: «Schweden braucht ein solides Stromnetz, das sich durch eine hohe Versorgungssicherheit, geringer Umweltbelastung und konkurrenzfähigen Preisen auszeichnet.»
Quelle: Ninni Andersson / Regierungsamt

Entgegen einer früheren Absicht will Schwedens Regierung doch nicht aus der Kernenergie aussteigen. Die regierende rot-grüne Minderheitskoalition vereinbarte mit den Oppositionsparteien, dass die Sondersteuer auf der thermischen Leistung von Kernreaktoren ab 2017 über einen Zeitraum von zwei Jahren aufgehoben wird. Die Vereinbarung erlaubt es zudem, an den drei bisherigen Kernkraftwerksstandorten höchstens zehn neue Einheiten als Ersatz für die bestehenden zu bauen. Die Regierung wird solche Bauvorhaben jedoch weder direkt noch indirekt unterstützen. Bestehende Einheiten, die länger als 2020 am Netz bleiben sollen, müssen strengere Sicherheitsanforderungen erfüllen. Die Vereinbarung hält auch am Ziel fest, den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung bis 2040 auf 100% zu erhöhen. Dies sei jedoch kein Stichtermin zum Kernenergieausstieg oder zur Ausserbetriebnahme von Kernkraftwerkseinheiten. Zugleich will Schweden ab 2045 keine Treibhausgasemissionen mehr in die Atmosphäre ausstossen.

Das Parlament hatte auf den 1. August 2015 die Steuer auf der thermischen Leistung von Kernreaktoren um 17% erhöht. Sie beträgt jetzt rund 7 Öre (0,8 Rp.) je kWh. Der schwedische Staatskonzern Vattenfall AB erklärte im Februar 2016, dadurch seien die Betriebskosten auf 32 Öre (3,74 Rp.) je kWh gestiegen, die Erträge aus der Kernkraft würden jedoch nur 22 Öre (2,57 Rp.) je kWh betragen. Eine Klage gegen diese Steuer wurde von mehreren Instanzen abgelehnt.

Die Vattenfall begrüsste die Energievereinbarung. Sie gebe dem Unternehmen die nötige Planbarkeit, erklärte CEO Magnus Hall: «Die Abschaffung der Kernenergiesteuer ist eine wichtige Voraussetzung, damit wir die nötigen Investitionen in den Langzeitbetrieb unserer Kernreaktoren aus den 1980er-Jahren in Betracht ziehen können.» Die Vattenfall-Einheiten an den Standorten Forsmark und Ringhals hätten umfangreiche Nachrüstprogramme durchlaufen, damit sie bis Mitte 2040 betrieben werden könnten. Sie müssten jedoch strengere Sicherheitsrichtlinien – die Installierung eines zusätzlichen unabhängigen Kühlsystems – erfüllen, wenn sie über das Jahr 2020 hinaus weiterlaufen sollen. In diese Nachrüstungen zu investieren, wäre mit der Beibehaltung der Kernenergiesteuer wirtschaftlich nicht tragbar gewesen, betonte Hall.

Der Kernenergieanteil Schwedens beträgt derzeit 34%. Ringhals-1 (BWR, 881 MW) und Ringhals-2 (PWR, 807 MW) sowie Oskarshamn-1 (BWR, 473 MW) und Oskarshamn-2 (BWR, 638 MW) dürften trotz Richtungswechsel der Regierung vor 2020 stillgelegt werden.

Quelle

M.A. nach schwedischem Regierungsamt, Vereinbarung zur Energiepolitik und Medienmitteilung, sowie Vattenfall, Medienmitteilung, 10. Juni 2016

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