Schweden: Keine Verletzung von Vorschriften in Barsebäck

Die Staaanwaltschaft Malmö hat eine Strafuntersuchung wegen möglicher Verletzung von Vorschriften gegen Leitung und Mitarbeiter des schwedischen Kernkraftwerks Barsebäck fallen gelassen.

19. Okt. 2004

Die Sicherheitsbehörde SKI hatte die Untersuchung verlangt, nachdem im Block 2 von Barsebäck nach dem Austausch von Mischern im Speisewassersystem Ende 2002 übermässige Druckunterschiede zwischen den beiden Speisewasser-Leitungssträngen festgestellt worden waren. Bei der technischen Abklärung des Zwischenfalls zeigte sich, dass Teile im Innern der Mischer wegen Auslegungsschwächen zerbrochen waren. Die Abklärung der Grundursachen und die Reparaturen dauerten mehrere Monate und bedingten 2003 mehrfache längere Abschaltungen. Ein normaler Betrieb war erst vom Dezember 2003 an wieder möglich. Zudem hatte die SKI den Eindruck, im Verlauf des Ereignisses seien möglicherweise Vorschriften verletzt worden. Dieser Verdacht hat sich jetzt nicht erhärtet.

Quelle

P.B. nach NucNet, 20. Oktober 2004

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