Schweden: höhere Entsorgungsgebühren vorgeschlagen
Die Swedish Radiation Safety Authority (SSM) schlägt der Regierung vor, die von den Kernkraftwerksbetreibern jährlich in den Entsorgungsfonds einzuzahlenden Beiträge zu erhöhen.
Gegenwärtig zahlen die Kernkraftwerksbetreiber Schwedens jährlich durchschnittlich 4,0 Öre (rund 0,5 Rappen) je kWh in den Entsorgungsfonds. Die SSM schlägt nun vor, die einzuzahlenden Beiträge für die Jahre 2018–2020 um durchschnittlich 1,0 Öre auf 5,0 Öre (rund 0,6 Rappen) je kWh zu erhöhen. Die vorgeschlagenen Gebühren betragen für Forsmark jährlich 3,3 Öre (0,39 Rappen) je kWh, für Oskarshamn 6,4 Öre (0,76 Rappen) je kWh und für Ringhals 5,2 Öre (0,62 Rappen) je kWh. Für das stillgelegte Kernkraftwerk Barsebäck sollen jährlich SEK 543 Mio. (CHF 64,7 Mio.) einbezahlt werden. Die schwedische Regierung hatte 1999 vorerst Barsebäck-1 und im Mai 2005 Barsebäck-2 aus politischen Gründen vorzeitig abschalten lassen.
Laut SSM ist diese Erhöhung nötig, um die Finanzierung der Stilllegung der schwedischen Kernkraftwerke und der Entsorgung der radioaktiven Abfälle weiterhin zu gewährleisten. Durch die vorzeitige Stilllegung von Oskarshamn-2 Ende Dezember 2016 und Oskarshamn-1 im Juni 2017 durch die OKB AB sowie die erwartete niedrigere Rendite des Fonds liege das Total der einbezahlten Beiträge tiefer als ursprünglich angenommen, begründet die SSM ihren Erhöhungsvorschlag. Dieser stehe im Einklang mit dem Gesetzesentwurf vom Juni 2017 zu den Finanzierungsregeln für die Entsorgung radioaktiver Abfälle, den die Regierung dem Parlament unterbreitet hat, betonte die SSM.
Quelle
M.A. nach SSM, Medienmitteilung, 20. Oktober 2017