Schaffhausen kritisiert Sachplanverfahren
Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen übt Kritik am geplanten Vorgehen in der dritten Etappe des Sachplans geologische Tiefenlager.
Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen verlangt er, dass zum Zeitpunkt der Ankündigung des Standortes des Tiefenlagers sämtliche Entscheidungsgrundlagen offengelegt werden. Nur so könne der Kanton fundiert Stellung dazu nehmen. Die Nagra müsse aber erst zwei Jahre danach die Standortwohl fundiert begründen. Dies führe zu einem «Schwebezustand» für die Standortregion, moniert der Regierungsrat. Die betroffenen Kantone könnten sich ohne die nötigen Grundlagen nicht zum Entscheid der Nagra äussern. Für den Regierungsrat ist der vorgesehene Ablauf deshalb inakzeptabel. Er fordert, den Ablauf zu überprüfen und zu optimieren, sodass die konsequente Planung von unten nach oben ersichtlich wird und alle relevanten Grundlagen zum Zeitpunkt der Ankündigung der Standortwahl zur Verfügung stehen.
Er kritisiert zudem, dass die Standorte der Oberflächeninfrastrukturen festgelegt werden, «bevor genügend Kenntnisse über den Untergrund vorhanden sind». Da es bei der Platzierung und Auslegung der nicht standortgebundenen Oberflächeninfrastruktur Spielraum gebe, müssten Gebiete mit bedeutsamen Grundwasservorkommen, insbesondere entlang des Rheinstroms, vermieden werden, so der Regierungsrat.
Der Schaffhauser Regierungsrat lehnt Standorte eines geologischen Tiefenlagers und deren Oberflächeninfrastruktur in unmittelbarer Nähe zur Agglomeration Schaffhausen als unzumutbar ab. Dazu verpflichtet ihn das Gesetz gegen Atommüll-Lagerstätten aus dem Jahre 1983, wonach der Regierungsrat mit allen rechtlichen und politischen Mitteln darauf hinzuwirken hat, dass auf Kantonsgebiet und dessen angrenzender Nachbarschaft keine Lagerstätten für radioaktive Abfälle errichtet werden. Der Kanton Schaffhausen ist durch mögliche Tiefenlager in den Standortregionen Zürich Nordost und Nördlich Lägern betroffen.
Quelle
M.A. nach Staatskanzlei des Kantons Schaffhausen, Medienmitteilung, 9. April 2021