Sachplanverfahren: keine Verpackungsanlagen für radioaktive Abfälle beim KKG und KKL
Die Betreiber der beiden Kernkraftwerke Gösgen (KKG) und Leibstadt (KKL) verzichten aufgrund eigener Abklärungen auf konkrete Vorschläge zu einer Brennelementverpackungsanlage (Beva) auf ihrem Gelände. Dies hat das Bundesamt für Energie (BFE) mitgeteilt.
In der laufenden dritten und letzten Etappe des Sachplanverfahrens, mit dem nach Standorten für geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle in der Schweiz gesucht wird, werden unter anderem die Standorte der Oberflächeninfrastrukturen festgelegt. Dazu gehört auch eine Anlage, in der die radioaktiven Abfälle in Endlagerbehälter umgepackt werden. Das BFE teilte nun am 14. November 2019 mit, dass die Betreiber von Gösgen und Leibstadt auf konkrete Vorschläge zu einer Beva auf ihrem Gelände verzichten. Der Bau einer solchen Verpackungsanlage wäre an den beiden Standorten zwar technisch möglich. Ob dadurch aber betriebliche, sicherheitstechnische oder wirtschaftliche Synergien erschlossen werden könnten, hänge massgeblich vom weiteren zeitlichen Verlauf des Sachplanverfahrens sowie vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der geologischen Tiefenlager ab, so das BFE. Diese terminlichen Entwicklungen können heute jedoch noch nicht ausreichend genau bestimmt werden. Die Betreiber verzichten daher darauf, im Rahmen des Sachplanverfahrens Machbarkeitsstudien durchzuführen. Diese wären für die Erarbeitung konkreter Vorschläge durch die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) erforderlich gewesen.
Die Nagra hatte am 9. Mai 2019 ihre Vorschläge zur Platzierung der Oberflächeninfrastrukturen vorgelegt. Da der Bundesrat bei seinem Entscheid am Ende der Etappe 2 der Nagra die Möglichkeit eröffnet hatte, auch Verpackungsanlagen ausserhalb der Standortregionen zu prüfen, schlug die Nagra das Zwilag als externen Beva-Standort vor. Sie gab im Frühling 2019 bekannt, dass zudem Abklärungen für externe Beva-Standorte bei den beiden Kernkraftwerkseinheiten Gösgen und Leibstadt erfolgen sollen. Diese werden nun aber innerhalb des Sachplanverfahrens nicht weiterverfolgt.
Quelle
M.B. nach BFE, Medienmitteilung, 14. November 2019