Sachplan Geologische Tiefenlager in der Anhörung

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) hat den bereinigten Entwurf des Konzeptteils des «Sachplans Geologische Tiefenlager» zur Anhörung unterbreitet. Der Konzeptteil legt das Verfahren für die Auswahl konkreter Lagerstandorte fest. Die Anhörung dauert bis zum 20. April 2007.

11. Jan. 2007

Der am 12. Januar 2007 vom Uvek vorgelegte Konzeptentwurf für das Auswahlverfahren für Standorte zur Entsorgung der radioaktiven Abfälle geht auf einen Vorentwurf zurück, der erstmals am 15. März 2006 publiziert worden ist. In den vergangenen zehn Monaten hatten die betroffenen Behörden und interessierten Kreise im In- und Ausland Gelegenheit, Vorschläge einzubringen. Dabei zeigte es sich, dass in einigen Punkten die Meinungen deutlich auseinandergehen, insbesondere bei der Frage, ob die Tiefenlager nur die Abfälle der heutigen Schweizer Kernkraftwerke aufnehmen sollen oder auch jene, die beim Neubau von Kernkraftwerken zusätzlich anfallen.

Beschränkte Lagerkapazität, aber «ausbaufähig»

Der jetzt vorliegende, überarbeitete Konzeptentwurf des Sachplans beschränkt das Auswahlverfahren auf das heute absehbare Abfallinventar. Eine Rahmenbewilligung kann nur für dieses Inventar erteilt werden. Für jeden zur Diskussion stehenden Standort soll jedoch die tatsächlich vorhandene, maximale Lagerkapazität aufgezeigt werden. An einer Medienkonferenz in Bern erklärte dazu Bundesrat Moritz Leuenberger: «Falls wir einen ausbaufähigen Standort finden, dann ist dieser Standort zu bevorzugen. Aber wir wollen kein Präjudiz schaffen.» Sollten nach dem Erteilen der Rahmenbewilligung für Tiefenlager neue Kernkraftwerke bewilligt werden, müssten die bestehenden Lager angepasst oder neue Standorte gefunden werden. In beiden Fällen untersteht die dazu nötige Rahmenbewilligung des Bundes dem fakultativen Referendum.

Zu Diskussionen Anlass gibt auch der Zeitplan: Das Bundesamt für Energie (BFE) geht davon aus, dass das in drei Etappen gegliederte Auswahlverfahren (siehe Grafik) bis zum Einreichen der Rahmenbewilligung rund sieben bis zehn Jahre dauert. Entsprechend kündigte Leuenberger die Standortentscheide auf den Zeitraum zwischen 2014 und 2017 an.

Verfahrensentscheid im Sommer 2007

Zu der jetzt laufenden Anhörung sind alle interessierten Kreise im In- und Ausland eingeladen. Zudem führte das Uvek zusammen mit den kantonalen Behörden Ende Januar 2007 in Bern, Lausanne und Zürich öffentliche Informationsveranstaltungen durch − ein Vorgehen, das Leuenberger als «exemplarische Populationspartizipation» bezeichnete. Die Anhörung dauert bis zum 20. April 2007. Ihre Ergebnisse wird das Uvek in die definitive Formulierung des Konzeptteils des Sachplans einfliessen lassen. Im Sommer 2007 soll dann der Bundesrat abschliessend über den Konzeptteil befinden.

Kritik aus der Wirtschaft

In einer ersten Reaktion hat der Wirtschaftsdachverband economiesuisse die Vorschläge des Uvek scharf kritisiert. Die vorgeschlagene Beschränkung der Lagerkapazitäten sei weder rechtlich noch sachlich gerechtfertigt. Das neue Kernenergiegesetz schaffe ausdrücklich die Möglichkeit zum Bau neuer Kernkraftwerke; und mit der Genehmigung des Entsorgungsnachweises im Juni 2006 habe der Bundesrat anerkannt, dass alle Kategorien von radioaktiven Abfällen sicher und dauerhaft in der Schweiz entsorgt werden können. In anderen Sachplänen, so etwa beim Alpentransit, gehe der Bund ja auch nicht vom Verkehrsaufkommen der 1990er-Jahre aus, sondern von den in Zukunft zu erwartenden Verkehrsvolumina.

Quelle

M.S. nach Uvek, Medienkonferenz, und economiesuisse, Medienmitteilung, 12. Januar 2007

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