RWE klagt gegen Moratorium
Die Energieversorgerin RWE Power AG hat am 1. April 2011 beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel Klage gegen die vorläufige Abschaltung des Kernkraftwerks Biblis A eingereicht.
Mit der Klage gegen die einstweilige Betriebseinstellung des Kernkraftwerks Biblis A für die Dauer von drei Monaten stelle sie die Interessen der Aktionäre sicher, erklärte die RWE. Für das benachbarte Biblis-B wurde keine Klage eingereicht, da es wegen einer Revision stillstand und eine Anweisung zum Abschalten daher nur für Biblis A erging.
Angesichts der Ereignisse in Japan hatte die Bundesregierung am 14. März 2011 beschlossen, alle deutschen Kernkraftwerke in den kommenden drei Monaten einer umfassenden Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen und während dieser Zeit die Einheiten, die vor Ende 1980 den Betrieb aufgenommen hatten, vom Netz zu nehmen. Die Regierung stützt sich dabei auf das Atomgesetz, das bei einem Gefahrenverdacht die einstweilige Betriebseinstellung ermöglicht. Die RWE ist der Meinung, die von der Regierung herangezogene Rechtsgrundlage sei nicht gegeben, da die deutschen Kernkraftwerke die geltenden Sicherheitsanforderungen erfüllten.
Für Sicherheitsüberprüfung
Unabhängig davon unterstütze das Unternehmen die von der Bundesregierung beschlossene Sicherheitsüberprüfung aller deutschen Kernkraftwerke, betonte die RWE. Es sei notwendig und folgerichtig, den schweren Reaktorunfall in Japan genau zu analysieren und etwaige Erkenntnisse, die sich hieraus ergeben, zur weiteren Verbesserung der deutschen Sicherheitsreserven zu nutzen. Auch alle Bemühungen, die Sicherheit der Kernkraftwerke im internationalen Verbund und auf europäischer Ebene zu überprüfen und dabei eng zusammenzuarbeiten, seien ausdrücklich zu begrüssen.
Quelle
M.A. nach RWE und Hessischem Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Medienmitteilungen, 1. April 2011