RWE fordert Schadenersatz für vorzeitige Biblis-Abschaltung

Die RWE Power AG hat am 25. August 2014 beim Landgericht Essen eine Schadenersatzklage wegen den rechtswidrigen Moratoriumsverfügungen vom März 2011 gegen die Kernkraftwerke Biblis A und B eingereicht.

3. Sep. 2014

Kurz nach dem Reaktorunfall in Fukushima-Daiichi vom 11. März 2011 hatten sich die deutsche Regierung und die Bundesländer darauf geeinigt, dass die Kernkraftwerkseinheiten, die vor Ende 1980 den Betrieb aufgenommen hatten, während dreier Monate vom Netz gehen, um umfassende Sicherheitsüberprüfungen zu ermöglichen. Davon betroffen waren auch Biblis-A und -B. Ende Mai 2011 beschloss die deutsche Regierung den beschleunigten Kernenergieausstieg, womit die Wiederinbetriebnahme hinfällig wurde. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hatte bereits Ende Februar 2013 den Beschluss für rechtswidrig erklärt, was das deutsche Bundesverwaltungsgericht Ende 2013 bestätigte.

Nun reichte die RWE Power die angekündigte zivilrechtliche Klage gegen die Regierung und das Bundesland Hessen beim Landgericht Essen ein. Mit der Klage wahrte die RWE Power die Vermögensinteressen des Unternehmens und seiner Aktionäre, erklärte das Unternehmen. Zu Einzelheiten werde sich das Unternehmen ausserhalb des gerichtlichen Verfahrens nicht äussern. Die Schadenersatzforderungen belaufen sich laut Medienberichten auf rund EUR 200 Mio. (CHF 240 Mio.).

Grüne: Bund mit in der Verantwortung

«Die Bundesregierung hat einen einheitlichen Verwaltungsvollzug vorgegeben, den Hessen umgesetzt hat», erklärte Martina Feldmayer, umweltpolitische Sprecherin des Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag. Wenn dieser fehlerhaft sei und zu Schadensersatzansprüchen führe, müsse auch der Bund zu seiner Verantwortung stehen.

Quelle

M.A. nach RWE, und die Grünen Hessen, Medienmitteilungen, 25. August 2014

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