Rücktransport hochradioaktiver Abfälle von La Hague nach Gorleben bewilligt

Das deutsche Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat den Rücktransport von hochradioaktiven Abfällen aus der französischen Wiederaufarbeitungsanlage La Hague ins deutsche Zwischenlager Gorleben grundsätzlich bewilligt.

12. Nov. 2000

Die Genehmigung bezieht sich auf sechs Castorbehälter mit verglastem Abfall, die seit Frühjahr 1998 in La Hague zum Abtransport bereit stehen. Der Transport kann Ende März 2001 stattfinden. Den Antrag dafür hatte die Firma Nuclear Cargo + Service GmbH (NCS) bereits Mitte 1999 gestellt. Er sei auf den frühesten technisch machbaren Zeitpunkt bewilligt worden, nachdem die französische Regierung gegenüber der deutschen Bundesregierung auf dem Abtransport bestanden habe, schreibt das BfS in seiner Pressemitteilung über die Erteilung der Bewilligung. Frankreich hatte die Annahme von neuem bestrahltem Brennstoff aus Deutschland von diesem Rücktransport abhängig gemacht.
Die Beschwerden von Greenpeace und Einzelpersonen gegen die am 21. September 2000 erteilten Genehmigungen für die Beförderung bestrahlter Brennelemente aus Stade, Philippsburg und Biblis nach La Hague wies das BfS zurück. Die gesetzlich geforderte Vorsorge gegen Gefahren sei gewährleistet, führt das BfS in seiner Begründung aus. Dies sei das Ergebnis der atomrechtlichen und verkehrstechnischen Prüfung. Dem Transport stünden auch keine europarechtlichen Vorschriften entgegen. Den Beschwerden werde die aufschiebende Wirkung entzogen. Gegen diesen Entscheid sind Rechtsmittel beim Verwaltungsgericht Braunschweig möglich.

Quelle

P.B. nach BfS-Pressemitteilungen, 10. und 13. November 2000

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