Rückbau von Neckarwestheim-1 kann beginnen

Das für die Atomaufsicht in Baden-Württemberg zuständige Umweltministerium hat der EnBW am 3. Februar 2017 die erste Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für die Kernkraftwerkseinheit Neckarwestheim-1 erteilt. Das Unternehmen geht davon aus, dass der Rückbau im März 2017 beginnt und etwa 10–15 Jahre dauert.

9. Feb. 2017

Die Kernkraftwerkseinheit Neckarwestheim-1 (PWR, 785 MW) nahm 1976 den Betrieb auf. Im Rahmen des beschleunigten Ausstiegs aus der Kernenergie in Deutschland musste die Druckwasserreaktoreinheit – sowie sieben weitere Einheiten – im März 2011 endgültig vom Netz gehen. Die EnBW reichte im Mai 2013 den Antrag für Stilllegung und Rückbau der Kernkraftwerkseinheit Neckarwestheim-1 beim Umweltministerium Baden-Württemberg ein. Am 3. Februar 2017 wurde dem Antrag stattgegeben.

«Wir haben heute einen weiteren grossen Meilenstein bei der Umsetzung unserer Rückbaustrategie erreicht», erklärte Jörg Michels, Geschäftsführer der EnBW Kernkraft GmbH (EnKK). «Im Jahr 2011 hatten sich unsere Spezialisten auf den Weg gemacht, um den Rückbau von Neckarwestheim-1 konzeptionell zu planen, die erforderlichen Antragsunterlagen zu erstellen und sie im Jahr 2013 bei der Aufsichtsbehörde einzureichen. In den zurückliegenden vier Jahren wurden unsere Unterlagen dann von der Behörde und ihrem Gutachter eingehend geprüft und auch öffentlich diskutiert. Am Ende dieses aufwendigen Prozesses steht nun die Genehmigung und damit der Start des Rückbaus von Neckarwestheim-1», fügte er an.

Die EnBW schätzt, dass der Rückbau von Neckarwestheim-1 etwa 10–15 Jahre dauern wird. Dies beziehe sich auf die Massnahmen, die unter dem Regime des Atomrechts stattfinden. Nach der Entlassung aus dem Atomrecht werde Neckarwestheim-1 nur noch eine konventionelle Industrieanlage sein. Über den Umgang verbleibender Gebäude – beispielsweise den Abriss oder die Nachnutzung von Bürogebäuden – könne dann entschieden werden.

Die EnBW musste 2011 im Zuge des beschleunigten Kernenergieausstiegs Deutschlands ebenfalls die Siedewasserreaktoreinheit Philippsburg-1 (890 MW) abschalten. Die Erteilung der ersten Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für diesen Block erwartet das Unternehmen in den nächsten Monaten. Philippsburg-2 (BWR, 1402 MW) muss 2019 und Neckarwestheim-2 (PWR, 1310 MW) drei Jahre später vom Netz. Das Kernkraftwerk Obrigheim (PWR, 340 MW) musste die EnBW bereits 2005 gemäss der damals geltenden Kernenergievereinbarung vorzeitig abschalten. Die Arbeiten zur Stilllegung und zum Rückbau begannen 2008.

Quelle

M.A. nach EnBW und Umweltministerium Baden-Württemberg, Medienmitteilungen, 3. Februar 2017

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