Risikodeckung für neue amerikanische KKW
Das amerikanische Department of Energy (DOE) hat den endgültigen Entwurf einer neuen Verordnung zur öffentlichen Vernehmlassung aufgelegt, die es erlauben soll, die finanziellen Verlustrisiken durch Verzögerungen im Bewilligungsverfahren beim Bau der nächsten sechs Kernkraftwerkseinheiten in den USA mit Bundesmitteln zu decken.
Die rechtliche Grundlage für diese Deckung gibt das neue Energiegesetz, das am 8. August 2005 in Kraft getreten ist. Das DOE plant, die neue Verordnung bis am 8. August 2006 zu erlassen.
Im Kommentar zur Vernehmlassung weist das DOE auf die Schlüsselrolle hin, die Präsident George W. Bush dem Bau neuer Kernkraftwerke zuweist. Die Risikodeckung soll - wie schon das vereinfachte Bewilligungsverfahren mit kombinierter Bau- und Betriebsbewilligung COL (Combined Construction and Operating License) - die Rahmenbedingungen für Investitionen in neue Kernkraftwerke verbessern. Wie das DOE weiter ausführt, gehört die Kernenergie in den USA zwar schon lange zu den fest etablierten Energietechnologien, doch sind seit Jahrzehnten keine neuen Kernkraftwerke mehr gebaut worden. Mit ein Grund dafür sei, dass mögliche Investoren das in der Vergangenheit kaum kalkulierbare Bewilligungsverfahren als untragbares finanzielles Risiko erachteten.
Maximale Deckungssumme von USD 500 Mio.
Laut der neuen Verordnung sieht die so genannte Standby Support Provision (Bundesrisikoversicherung) vor, dass der Secretary of Energy als Vorsteher des DOE mit den Erbauern der beiden ersten neuen Kernkraftwerkseinheiten einen Vertrag eingehen kann, wonach das DOE Verluste von bis zu USD 500 Mio. zurück vergütet. Dies gilt, falls es im Zuge des Bewilligungsprozesses durch die Nuclear Regulatory Commission (NRC) und weiteren Behörden zu Verzögerungen oder zu Rechtsfällen auf Bundes-, Staats- oder Reservatebene kommt, die eine plangemässe Inbetriebnahme verhindern. Dabei können die Erbauer sowohl die zusätzlichen Projektierungs-, Bau- und Finanzierungskosten durch die längere Bauzeit wie auch die Mehrkosten für Ersatzenergie als Folge der verspäteten Produktionsaufnahme geltend machen.
Mit den Erbauern der folgenden vier Kernkraftwerksblöcke kann das DOE analoge Risikodeckungsverträge eingehen, doch ist die maximale Deckungssumme auf USD 250 Mio. begrenzt.
Vertragsabschluss in zwei Schritten
Der Vertragsabschluss erfolgt in zwei Schritten. Im ersten geht das DOE einen Vorvertrag mit dem Bauwilligen ein, der bei der NRC das Gesuch um eine COL eingereicht hat. Sobald die NRC die COL erteilt hat und das Projekt bestimmte Voraussetzungen erfüllt, schliessen das DOE und der Erbauer den endgültigen Standby Support Contract ab.
Die Verordnung nennt die Ereignisse, die zu einer Entschädigung führen können, und sie legt neun Bedingungen fest, die zu erfüllen sind, damit das DOE bei einer nicht durch den Erbauer selbst oder durch höhere Gewalt verursachten Verzögerung eine Entschädigung ausrichten kann.
Quelle
P.B. nach DOE, Medienmitteilung, 8. Mai 2006