Radioaktivitäts-Messflüge 2024 über Beznau und Leibstadt
Bei den Messflügen in der Umgebung der Kernkraftwerke Beznau und Leibstadt hat die Nationale Alarmzentrale (NAZ) keine ungewöhnlichen Radioaktivitätswerte festgestellt. Diese Radioaktivitätsmessungen erfolgten im Auftrag des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (Ensi). Im Vergleich mit den Messresultaten der Vorjahre gab es keine Veränderungen.
Im Auftrag des Ensi untersucht die NAZ die Schweizer Kernanlagen im Zweijahresrhythmus mit Radioaktivitäts-Messflügen. Bei diesen sogenannten aeroradiometrischen Messungen zur Bestimmung der Radioaktivität am Boden kommt ein Super-Puma-Helikopter der Schweizer Armee zum Einsatz. Er trägt das Messsystem mit Detektor. In einer Flughöhe von rund 90 Metern fliegt der Helikopter das Messgebiet in parallelen Bahnen ab.
Vom 29. bis zum 31. Mai 2024 fanden die Messflüge in der Umgebung der Kernkraftwerke Beznau und Leibstadt statt, wobei auch das Paul Scherrer Institut (PSI) und das Zentrale Zwischenlager (Zwilag) in Würenlingen vermessen wurden. Aufgrund ungünstiger Wetterverhältnisse und um viel Flugzeit für eine anschliessende internationale Übung in Tschechien zu schaffen – gemeinsam mit je einem Team des tschechischen Strahlenschutz-Instituts SÚRO und der französischen Strahlenschutz- und Nuklearsicherheitsbehörde IRSN –, beschränkte sich die NAZ auf ein reduziertes Standardmessprogramm.
«Die wichtigsten Kontrollmessungen in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) in der Umgebung der Kernkraftwerke Beznau und Leibstadt konnten durchgeführt werden. Ausserhalb der Betriebsareale wurde keine gegenüber dem natürlichen Untergrund erhöhte Radioaktivität festgestellt», steht im Kurzbericht der NAZ. Der Vergleich mit den Messresultaten zur Ortsdosisleistung aus früheren Messungen hat laut NAZ in der Umgebung der Kernanlagen Beznau, Leibstadt, PSI und Zwilag «keine signifikanten Unterschiede» gezeigt.
Wie die Aeroradiometrie funktioniert, beschreibt das Faktenblatt der NAZ vom Mai 2024.
Quelle
B.G. nach Ensi, Medienmitteilungen, 21. Mai und 10. Juni 2024, sowie NAZ, Kurzbericht, 7. Juni 2024
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