Radioaktive Stoffe bleiben auch bei einem schweren Erdbeben sicher eingeschlossen
Alle Kernkraftwerke in der Schweiz haben anhand der aktuellen Gefährdungsannahmen nachgewiesen, dass der Einschluss radioaktiver Stoffe auch bei schweren Erdbeben sicher gewährleistet ist. Damit erfüllen sie eine weitere Forderung des EU-Stresstests.
Nach der Überprüfung der Betreibernachweise kam das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) zum Schluss, dass bei allen Kernkraftwerken selbst bei einem sehr schweren Erdbeben die drei Barrieren – Brennelemente, Primärkreis und Containment – erhalten und damit die radioaktiven Stoffe eingeschlossen bleiben. Laut Ensi wird das Kernkraftwerk Leibstadt bis 2014 weitere Massnahmen umsetzen, um die seismische Widerstandsfähigkeit der Containment-Druckentlastung zu erhöhen.
Kurz nach dem Reaktorunfall von Fukushima-Daiichi am 11. März 2011 hatte das Ensi von den Kernkraftwerken in der Schweiz den Nachweis gefordert, dass sie einem 10’000-jährlichen Erdbeben standhalten. Im Juli 2012 konnte das Ensi bestätigen, dass die Kernkraftwerke auch einem solchen sehr seltenen Ereignis widerstehen und daraus keine Schäden durch Strahlung für Mensch und Umwelt entstehen. Es wurde gezeigt, dass sowohl die Integrität der Brennelemente wie auch des Primärkreises gewährleistet bleibt.
Zusätzlich hatte das Ensi als Folge eines offenen Punkts aus dem EU-Stresstest entschieden, die seismische Widerstandsfähigkeit der dritten Barriere, des Containments, untersuchen zu lassen. «Wir wollten sicherstellen, dass auch die Isolation des Containments und die Druckentlastung des Containments bei einem schweren Erdbeben ebenfalls funktionstüchtig bleiben. Damit ist auch für diesen Fall eine dritte, intakte Barriere zum Einschluss der radioaktiven Stoffe vorhanden», erklärte Georg Schwarz, Leiter des Aufsichtsbereichs Kernkraftwerke und stellvertretender Ensi-Direktor, das Ziel dieser Abklärung.
Quelle
M.A. nach Ensi, Medienmitteilung, 27. November 2013