Private Haftpflichtversicherungsdeckung von Kernanlagen erhöht
Der schweizerische Bundesrat hat mit Beschluss vom 4. Dezember 2000 die Summe für die private Haftpflichtversicherung von Kernanlagen auf den 1. Januar 2001 von derzeit SFr. 700 Mio. auf SFr. 1 Mrd. erhöht.
Er trägt damit der Entwicklung auf dem internationalen Versicherungsmarkt Rechnung. Sie erlaubt es dem Schweizerischen Pool für die Versicherung von Nuklearrisiken, jetzt eine Haftpflichtsumme von SFr. 1 Mrd. pro Kernanlage zu versichern. Gemäss dem Kernenergiehaftpflichtgesetz haftet der Inhaber einer Kernanlage unbeschränkt. Bis zum Betrag von SFr. 1 Mrd. muss er eine obligatorische Haftpflichtversicherung abschliessen. Da die private Assekuranz bisher nicht die ganze Summe abdecken konnte, versicherte der Bund die Differenz sowie die ausserordentlichen Risiken, die von den privaten Versicherern ausgeschlossen werden dürfen. Dabei handelt es sich um Schäden aus bestimmten Naturvorgängen und kriegerischen Ereignissen sowie um Ansprüche aus Spätschäden. Für diese Risiken tritt weiterhin der Bund als Versicherer auf.
Quelle
P.B. nach Medienmitteilung Uvek, 4. Dezember 2000