Polens nukleares Joint Venture nicht wettbewerbsverzerrend
Der Präsident des Amts für Wettbewerb- und Verbraucherschutz Polens hat der Schaffung der PGE EJ1 Sp. z o.o. zum Bau und Betrieb des ersten polnischen Kernkraftwerks vorbehaltlos zugestimmt.
Die zwei staatlich kontrollierten Versorgungsunternehmen Tauron Polska Energia SA und Enea SA sowie die Kupferproduzentin KGHM Polska Miedz SA dürfen laut Entscheid des Amts für Wettbewerb- und Verbraucherschutz je 10% der PGE EJ1 Sp. z o.o. – der Finanzierungsgesellschaft zum Bau und Betrieb des ersten Kernkraftwerks in Polen vorbereitet – vom Versorgungsunternehmen Polska Grupa Energetyczna SA (PGE) übernehmen, das mit 70% die Mehrheit der Anteile behält.
Die Schaffung der PGE EJ1 sei nicht wettbewerbsverzerrend, da die geplanten Kernkraftwerkseinheiten einen geschätzten Anteil von 7% am polnischen Strommarkt ausmachen würden, was kleiner sei als der Marktanteil der drei einzelnen Unternehmen, befand das Amt für Wettbewerb- und Verbraucherschutz.
Quelle
M.A. nach KGHM Polska Miedz, Medienmitteilung, 9. Oktober 2014