Polen: Nuklearunternehmen beginnt mit grenzüberschreitender Umweltverträglichkeitsprüfung

Die grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung für Polens erstes kommerzielles Kernkraftwerk hat begonnen. Dies hat die Projektgesellschaft Polskie Elektrownie Jądrowe (PEJ) mitgeteilt.

25. Okt. 2022
Karte von Polen mit KKW
Die Generaldirektion für Umweltschutz (GDOŚ) führt ein grenzüberschreitendes Verfahren für den geplanten Bau und Betrieb des ersten Kernkraftwerks in Polen mit einer elektrischen Leistung von bis zu 3750 MW auf dem Gebiet der Gemeinden Choczewo oder Gniewino und Krokowa in der Woiwodschaft Pommern durch.
Quelle: Shutterstock / AlexLMX

Im Rahmen des Übereinkommens über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen – kurz Espoo-Konvention genannt – ist Polen als Mitgliedstaat verpflichtet, bei Projekten mit möglicherweise erheblichen negativen grenzüberschreitenden Umweltauswirkungen die betroffenen Nachbarländer frühzeitig zu konsultieren. Diese erhalten so die Möglichkeit zur Stellungnahme, einschliesslich öffentlicher Anhörungen, gemäss den in dem betreffenden Land geltenden Rechtsvorschriften. Ziel ist es, die Transparenz bei der Durchführung von Vorhaben, die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben können, aufrechtzuerhalten und fundierte Entscheidungen über die Bedingungen für die Durchführung solcher Vorhaben zu treffen, wobei auch Überlegungen berücksichtigt werden, die über die nationalen Grenzen hinausgehen.

Ein Sprecher der Generaldirektion für Umweltschutz (General Directorate for Environmental Protection, GDOŚ) teilte der internationalen Kernenergie-Nachrichtenagentur NucNet mit, dass das 1200-seitige Dossier 13 Ländern vorgelegt wurde, die sich bereit erklärt haben, an der grenzüberschreitenden Konsultation teilzunehmen. Die 13 Länder sind: Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Niederlande, Österreich, Schweden, Slowakei, Tschechische Republik, Ukraine und Ungarn.

Die grenzüberschreitenden Konsultationen mit jedem der 13 Länder werden einzeln durchgeführt und «können je nach Umfang und Komplexität der eingereichten Kommentare unterschiedlich lange dauern», sagte der Sprecher. «In der ersten Phase der grenzüberschreitenden Konsultation haben die Länder bis zum 15. Dezember 2022 Zeit, sich zu den eingereichten Unterlagen zu äussern. Wenn keine Kommentare eingereicht werden, wird das grenzüberschreitende Konsultationsverfahren beendet. Wenn Kommentare und Bedenken geäussert werden, werden weitere Konsultationen stattfinden, um die Bedenken zu klären.»

Ein Umweltverfahren auf nationaler Ebene ist ebenfalls im Gange. Im Juli 2022 legte die GDOŚ den nationalen Behörden einen Umweltbericht zur Stellungnahme vor.

Polens nukleare Pläne
Polen hat ehrgeizige Pläne für den Bau von 6000 bis 9000 MW installierter Kapazität auf der Grundlage von leistungsstarken Druckwasserreaktoren der Generationen III und III+. Der kommerzielle Betrieb der ersten von insgesamt sechs geplanten Kernkraftwerkseinheiten ist für 2033 geplant.

Die Regierung hat noch nicht entschieden, wer die Anlagen bauen oder die Kerntechnik bereitstellen wird. Jüngsten Berichten zufolge wird ein Entscheid noch vor Ende des Jahres erwartet. In Frage kommen der EPR von der französischen EDF, der APR-1400 von der südkoreanischen KHNP und der AP1000 von der amerikanischen Westinghouse Electric. Diese drei Unternehmen haben bereits ihr Interesse bekundet und Offerten unterbreitet.

Quelle

M.A. nach NucNet, 17. Oktober 2022 und GDOŚ, Medienmitteilug, 12. Oktober 2022

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