Parlament will keine Abgabe auf Atomstrom im Elektrizitätsmarktgesetz
Der Nationalrat befasste sich mit den Differenzen zum Ständerat beim Elektrizitätsmarktgesetz (EMG).
Er entschied am 29. November 2000 unter anderem über die umstrittene Erhebung einer Entsorgungsabgabe auf Atomstrom. Der knappe Mehrheitsantrag der nationalrätlichen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie, dem Bundesrat die Kompetenz zur Erhebung einer Entsorgungsabgabe auf Atomstrom zu geben, wurde mit 92 zu 76 Stimmen abgelehnt. Die Gegner des Antrags argumentierten, die nuklearen Entsorgungskosten seien mit dem Stilllegungs- und dem Entsorgungsfonds sowie mit den entsprechenden Rückstellungen der Kernkraftwerksbetreiber bereits gedeckt. Zudem gehöre diese Materie nicht ins EMG, sondern in die Atomgesetzgebung. Bereits am 4. Oktober 2000 hatte der Ständerat in seiner Debatte zum EMG einen Antrag von Simon Epiney (CVP/VS), der eine Abgabe für Strom aus nuklearen Quellen vorsah, mit 25 zu 9 Stimmen verworfen. Theo Maissen (CVP/GR) hatte einen ähnlichen Antrag zurückgezogen.
Quelle
M.S. nach Energiereport 40 und 48/2000