Olkiluoto-4: Gesuch zur Verlängerung des Grundsatzentscheids eingereicht
Die Teollisuuden Voima Oyj (TVO) hat die finnische Regierung gebeten, die Gültigkeit ihres Grundsatzentscheids für den Bau von Olkiluoto-4 um fünf Jahre zu verlängern.
Das finnische Parlament sprach sich am 1. Juli 2010 für den Bau von zwei neuen Kernkraftwerken aus. Sie billigte sowohl das Gesuch der TVO für den Bau einer vierten Einheit am Standort Olkiluoto als auch dasjenige der Fennovoima Oy. Ein solcher Grundsatzentscheid ist fünf Jahre lang gültig, also bis Ende Juni 2015. Während dieser Zeitspanne müssen die Unternehmen ein Baubewilligungsgesuch einreichen. Sonst verfällt er.
Die TVO hat jetzt dem Ministry of Employment and the Economy eine Anfrage zu Handen der Regierung mit der Bitte unterbreitet, die Gültigkeit des Grundsatzentscheids um fünf Jahre zu verlängern. Das würde bedeuten, die TVO müsste das Baubewilligungsgesuch erst vor Ende Juni 2020 unterbreiten. Das Unternehmen begründet seine Anfrage mit den Verzögerungen beim Bau von Olkiluoto-3. In dieser Situation könne das Unternehmen innerhalb der für den Grundsatzentscheid geltenden Frist keine so bedeutenden Entscheide in Bezug auf Olkiluoto-4 treffen, wie sie für die Gesuchstellung notwendig wären.
Quelle
M.A. nach TVO, Medienmitteilung, 20. Mai 2014
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