Österreich verbietet Bau von Kernkraftwerken per Gesetz
In Österreich werden Herstellung, Lagerung, Transport und Verwendung von Atomwaffen strikt verboten. Auf ein entsprechendes Bundesverfassungsgesetz einigte sich am 1. Juli 1999 der Verfassungsausschuss des österreischischen Nationalrats mit den Stimmen aller Parteien.
Wörtlich heisst es in Paragraph 1 des Gesetzes: "In Österreich dürfen Atomwaffen nicht hergestellt, gelagert, transportiert, getestet oder verwendet werden. Einrichtungen für die Stationierung von Atomwaffen dürfen nicht geschaffen werden." Darüber hinaus ist im Gesetz ein Verbot der Errichtung beziehungsweise Inbetriebnahme von Kernkraftwerken verankert. Die Beförderung von spaltbarem Material auf österreichischem Staatsgebiet wird untersagt, davon ausgenommen ist nur der Transport für Zwecke der ausschliesslich friedlichen Nutzung. Spaltbares Material, das für die Energiegewinnung durch Kernspaltung gebraucht wird, darf aber keinesfalls befördert werden; gleiches gilt auch für dadurch entstehenden Atommüll.
Der vom Ausschuss beschlossene Fünf-Parteien-Antrag geht auf entsprechende Anträge der Grünen und der SPÖ zurück. Die Grünen, die als erste Fraktion einen Gesetzesentwurf für ein "atomfreies Österreich" im Nationalrat einbrachten, hatten befürchtet, dass Österreich ohne ein verfassungsgesetzliches Verbot bei einem Beitritt zur Nato oder zur WEU verpflichtet werden könnte, in Krisen- oder Kriegsfällen einer Durchfahrt respektive Lagerung von Atomwaffen oder nuklearem Material zuzustimmen.
Quelle
H.R. nach österreichischer Parlamentskorrespondenz vom 1. Juli 1999 und nach "Der Standard" vom 2. Juli 1999