Österreich reicht Klage gegen Hinkley-Point-Entscheid ein
Das österreichische Bundeskanzleramt hat die bereits im Oktober 2014 angekündigte Klage gegen den Entscheid der Europäischen Kommission, Fördermassnahmen der britischen Regierung für das geplante Kernkraftwerk Hinkley Point C zuzulassen, beim Gericht der Europäischen Union eingereicht.
Laut dem österreichischen Bundeskanzler Werner Faymann sind Beihilfen dazu da, neue und moderne Technologien zu unterstützen, die im allgemeinen Interesse aller EU-Staaten liegen. Das treffe bei der Kernenergie in keiner Weise zu, unterstrich Faymann die österreichische Position. Deshalb reichte Österreich am 6. Juli 2015 eine Nichtigkeitsklage gegen den Beschluss der Europäischen Kommission ein, wonach die von Grossbritannien angemeldeten Fördermassnahmen für Bau und Betrieb des geplanten Kernkraftwerk Hinkley Point C mit dem EU-Beihilferecht vereinbar seien.
Der Klage liegen laut Faymann auch ein Beschluss des österreichischen Parlaments, der von allen Parteien mitgetragen wurde, und ein Beschluss des Ministerrats vom 22. Juni 2015 zugrunde.
Quelle
M.A. nach Bundeskanzleramt Österreich, Medienmitteilung, 6. Juli 2015
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