Öffnung der EU-Strom- und -Gasmärkte ab 2004/2007
Die EU-Energieminister haben sich am 25. November 2002 auf die vollständige Öffnung der Gas- und Strommärkte ab Juli 2004 für gewerbliche Kunden und ab Juli 2007 für Haushalte verständigt.
Die zwischen den EU-Staaten erzielte Vereinbarung zielt darauf ab, die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen zu stärken, insbesondere die Grundversorgung und den Verbraucherschutz. Voraussetzung für die Öffnung der Märkte ist, dass unabhängige Regulierungsstellen eingerichtet und die Übertragungs-, Fernleitungs- und Verteilungsfunktionen von der Produktion und der Bereitstellung der Dienste getrennt werden. Darüber hinaus billigte der Rat die Verordnung über die grenzüberschreitende Tarifgestaltung und die Entwicklung transeuropäischer Infrastrukturen im Energiebereich. "Der Energiebinnenmarkt ist eine zusätzliche Garantie für eine sichere und nachhaltige Energieversorgung", lautete das Fazit von Frau Loyola de Palacio, der für Verkehr und Energie zuständigen Kommissarin und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission.
Quelle
D.S. nach Pressemitteilung EU-Parlament vom 26. November 2002