Nuklearsicherheitsinspektorat: Bundesrat verabschiedet Verordnungen

Der Bundesrat hat am 12. November 2008 verschiedene Verordnungen zum Bundesgesetz über das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) verabschiedet. Die neuen Verordnungen regeln die Organisation des Ensi sowie die Aufgaben und die Organisation der neuen Eidgenössischen Kommission für nukleare Sicherheit (KNS).

18. Nov. 2008

Mit dem im Juni 2007 vom Parlament verabschiedeten Bundesgesetz über das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (EnsiG) wird die heutige Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) per 1. Januar 2009 verselbstständigt und in eine öffentlich-rechtliche Anstalt des Bundes überführt. Das neue Ensi übernimmt ab 2009 die bisherigen Aufgaben der HSK als Aufsichtsbehörde des Bundes für die nukleare Sicherheit und Sicherung der schweizerischen Kernanlagen.

Die am 12. November 2008 vom Bundesrat verabschiedete Verordnung über das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (EnsiV) regelt die Organisation des Ensi. Sie enthält unter anderem Bestimmungen über den Ensi-Rat, die Revisionsstelle und die Qualitätssicherung.

Mit der Verordnung über die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit (VKNS) regelt der Bundesrat die Stellung, die Tätigkeiten, die Organisation und die Geschäftsführung dieser Kommission. Diese nimmt zuhanden des Bundesrats, des Uvek und des Ensi Beratungsaufgaben wahr, prüft grundsätzliche Fragen der nuklearen Sicherheit, wirkt bei gesetzgeberischen Arbeiten mit und kann Stellungnahmen zu Gutachten des Ensi erarbeiten. Die EnsiV und die VKNS treten am 1. Januar 2009 in Kraft.

Keine nationale Störfallbewertungsskala mehr

Für die Bewertung von Vorkommnissen im Aufsichtsbereich des Ensi wird künftig auf eine nationale Skala verzichtet und nur noch die weltweit gebräuchliche internationale Störfallbewertungsskala für Kernanlagen (Ines) der Internationalen Atomenergie-Organisation verwendet, teilte das Bundesamt für Energie (BFE) in seiner Mitteilung mit.

Quelle

D.S. nach BFE, Medienmitteilung, 12. November 2008

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