Nukleare Sicherheit auch 2007 gewährleistet
Die Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK) attestiert den Kernkraftwerken Beznau, Gösgen und Mühleberg eine gute nukleare Sicherheit, Leibstadt eine ausreichende. Die Schutzziele wurden bei allen Kernkraftwerken jederzeit eingehalten. Die von den Kernanlagen abgegebenen Mengen radioaktiver Stoffe lagen weit unterhalb der behördlich festgelegten Grenzwerte. Diese Bilanz zieht die HSK in ihren am 8. Mai 2008 veröffentlichten Schlussberichten zum Aufsichtsjahr 2007.
Die HSK stellt abschliessend fest, dass im Berichtsjahr 2007 die nukleare Sicherheit der Kernkraftwerke Beznau, Gösgen und Mühleberg in Bezug auf die Auslegung und das Betriebsgeschehen gut war und die bewilligten Betriebsbedingungen eingehalten wurden. Die nukleare Sicherheit des Kernkraftwerks Leibstadt war ausreichend. Die Schutzziele - das heisst die Kontrolle der Reaktivität, die Kühlung der Brennelemente, der Einschluss radioaktiver Stoffe und die Begrenzung der Strahlenexposition - wurden bei allen Kernkraftwerken jederzeit eingehalten. Im Kernkraftwerk Leibstadt stellte die HSK eine Reihe Schwachstellen in den Bereichen Instandhaltungsplanung und Umsetzung von Vorgaben fest. Die HSK wird im Rahmen ihrer Inspektionstätigkeit einen Schwerpunkt auf die Überprüfung dieser Bereiche legen.
Zwei Ereignisse der Ines-Stufe 1
Im Jahr 2007 ereigneten sich zwei Vorkommnisse, die auf der internationalen Störfallbewertungsskala für Kernanlagen (Ines) der Stufe 1 («Anomalie») zugeordnet wurden: die Reaktorschnellabschaltung im KKW Leibstadt vom 6. März 2007 sowie die kombinierte Nichtverfügbarkeit mehrerer Komponenten der Notstromversorgung im KKW Beznau im August 2007. Sie führten zu einer geringfügigen Reduktion der nuklearen Sicherheit. Die anderen elf Vorkommnisse gehören der Stufe 0 unterhalb der Ines-Skala an («nicht sicherheitssignifikante Vorkommnisse») und hatten «eine geringe Bedeutung» für die nukleare Sicherheit.
Die Berichte der HSK (Aufsichtsbericht, Erfahrungs- und Forschungsbericht, Geschäftsbericht, Strahlenschutzbericht) sind auf deren Homepage erhältlich.
Quelle
R.B. nach HSK, Medienmitteilung, 8. Mai 2008