Nuklearabkommen zwischen Indien und Japan in Kraft

Das Abkommen zur kerntechnischen Zusammenarbeit zwischen Indien und Japan ist mit dem Austausch diplomatischer Noten in Kraft getreten. Es erlaubt Indien, japanische Kerntechnologien und Dienstleistungen zu importieren.

27. Juli 2017

Die Verhandlungen zwischen Indien und Japan über ein bilaterales Kooperationsabkommen zur zivilen Kernenergienutzung hatten bereits 2010 begonnen. Nach dem Reaktorunfall in Fukushima-Daiichi wurden sie 2011 ausgesetzt und erst im Mai 2013 anlässlich eines Treffens zwischen den damaligen Premierministern der beiden Länder wieder aufgenommen. Am 12. Dezember 2015 unterzeichneten der indische Premierminister, Narendra Modi, und sein japanischer Amtskollege, Shinzo Abe, eine Absichtserklärung und ein Jahr später folgte die Unterzeichnung des eigentlichen Abkommens zur nuklearen Zusammenarbeit zwischen beiden Länder. Am 20. Juli 2017 tauschten der indische Aussenminister, Subrahmanyam Jaishankar, und der japanische Botschafter in Indien, Kenji Hiramatsu, in Neu-Delhi diplomatische Noten aus, die das Abkommen in Kraft setzten. Damit darf Indien Kerntechnologie aus Japan einführen. Indien verhandelt derzeit mit Australien, Grossbritannien, Kanada, Südkorea und den USA über ähnliche Abkommen.

Das indische Aussenministerium erklärte am 20. Juli 2017: «Dieses Abkommen widerspiegelt die strategische Partnerschaft zwischen Indien und Japan und ebnet den Weg für eine verstärkte Zusammenarbeit in Energieversorgungssicherheit und saubere Energieerzeugung.»

Als Nichtunterzeichner des Atomwaffensperrvertrags war Indien lange Zeit vom globalen Nuklearhandel ausgeschlossen. 2008 hatten sich die in der sogenannten Nuclear Suppliers Group zusammengeschlossenen 45 Länder für die Aufhebung des Lieferverbots für Nukleartechnologie an Indien ausgesprochen. Im Gegenzug verpflichtete sich Indien, internationale Inspektionen seiner zivilen Kernkraftwerke zuzulassen.

Quelle

M.A. nach japanischer Botschaft in Indien und indisches Aussenministerium, Medienmitteilungen, 20. Juli 2017, sowie Abkommen

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