Noda: kalte Abschaltung in Fukushima-Daiichi erreicht

Der japanische Premierminister Yoshihiko Noda hat am 16. Dezember 2011 die havarierten Reaktoren von Fukushima-Daiichi als «kalt abgeschaltet» erklärt. Das bedeutet, dass die Temperatur des Kühlwassers weniger als 100°C beträgt und die Unterkritikalität gesichert ist. Laut Betreiberin Tokyo Electric Power Company (Tepco) zeigen Messgeräte innerhalb der Einheiten 1, 2 und 3 Kühlwasser-Temperaturen um 70°C.

19. Dez. 2011

Gut neun Monate nach der Naturkatastrophe in Japan mit dem verheerenden Erdbeben und den anschliessenden Tsunami konnte Noda bekannt gegeben, dass die havarierten Reaktoren einen stabilen Zustand erreicht hätten und als kalt abgeschaltet gälten. Noda bezeichnete dies als wichtigen Schritt zur Bewältigung des Unfalls. Gemäss Japan Atomic Industrial Forum (Jaif) plant Krisenmanager Goshi Hosono, den Umfang der gesperrten Zonen um das Kernkraftwerk zu überdenken.

Nun, da die Reaktoren stabil seien, plane die Regierung, die nach dem Reaktorunfall gesperrten Zonen und die evakuierten Gebiete zu überprüfen, schreibt das Jaif in seinem aktualisierten Erdbebenbericht. In einigen Orten innerhalb der evakuierten Gebiete sei die Strahlung weiterhin über 50 mSv/Jahr und die Bewohner könnten noch länger nicht zurückkehren. In anderen Bereichen wäre eine baldige Rückkehr vertretbar, weil die Jahresdosis unter 20 mSv gesunken ist. Hosono besuchte die betroffenen Gebiete am 17./18. Dezember und sprach mit den Gemeindevorstehern über die Evakuierungszonen.

Nisa-Definition des kalten Abschaltzustands («cold shutdown»)

Die japanische Aufsichtsbehörde Nisa definiert Kaltabschaltung für die von Erdbeben und Tsunami betroffenen Reaktoren Fukushima-Daiichi, Fukushima-Daini, Onagawa und Tokai folgendermassen:

  • Die Temperaturen im Reaktordruckbehälter und an der äusseren Reaktordruckbehälterwand müssen stabil unter 100°C liegen. Die Temperatur des Kühlwassers muss also stabil weniger als 100°C betragen.
  • Die Unterkritikalität muss gesichert sein. Kettenreaktionen dürfen nicht mehr auftreten.
  • Die Strahlendosis durch die freigesetzte Menge an radioaktiven Stoffen aus den Reaktorblöcken darf am Anlagenzaun nicht grösser als 1 Millisievert pro Jahr sein.
  • Eine stabile Kühlung des Brennstoffs beziehungsweise der Schmelzefragmente muss durch die nach dem Unfall installierten Kühlkreisläufe sichergestellt sein. Diese Kühlkreisläufe müssen gegen weitere Unfälle und Funktionsstörungen ausgelegt sein.

Laut Eidgenössischem Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) lässt sich international der Begriff «cold shutdown» nur schwer vergleichen, denn er wird von den jeweiligen nationalen Aufsichtsbehörden festgelegt und ist eigentlich für unbeschädigte Systeme vorgesehen. Die amerikanische Nuclear Regulatory Commission (NRC) etwa verstehe unter «cold shutdown» den Zustand eines Kernkraftwerks, das abgeschaltet ist, dessen Reaktorkern drucklos ist und dessen Kühlmitteltemperatur unter dem Siedepunkt liegt.

Quelle

M.A. nach Jaif, Earthquake Reports, 16. und 17. Dezember, sowie Tepco und Ensi, Medienmitteilungen, 16. Dezember 2011

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