Neuordnung der ausserparlamentarischen Kommissionen des Bundes
Der Bundesrat hat am 12. September 2007 der Auflösung von 54 ausserparlamentarischen Kommissionen zugestimmt. Im Bereich der Kernenergie wird die Kommission für die Sicherheit von Kernanlagen (KSA) aufgehoben sowie die Verwaltungskommissionen des Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke und des Stilllegungsfonds für Kernanlagen zusammengeführt.
Der Bundesrat hatte am 7. September 2005 beschlossen, im Rahmen der Verwaltungsreform 2005/2007 eine Überprüfung der ausserparlamentarischen Kommissionen des Bundes vorzunehmen, und die Federführung der Bundeskanzlei übertragen. Er beauftragte die Departemente mit der Überprüfung der sich in ihren Zuständigkeitsbereichen befindenden Kommissionen und gab als Ziel die Aufhebung von 30% der Kommissionen vor.
Mit den jetzigen Bundesratsbeschlüssen werden vom gesamten im November 2006 erhobenen Bestand von 199 ausserparlamentarischen Kommissionen auf Bundesebene per 1. Januar 2008 deren 54 aufgehoben. Sie verteilen sich wie folgt: EDA 4, EDI 17, EJPD 3, VBS 6, EFD 1, EVD 13, Uvek 10.
Die jetzige Reduktion entspricht noch nicht ganz den vom Bundesrat vorgegebenen 30%. Im Rahmen der Gesamterneuerungswahlen der Kommissionen, über die der Bundesrat Ende November 2007 entscheiden wird, dürften weitere Gremien zur Aufhebung beantragt werden.
Quelle
D.S. nach Bundeskanzlei, Medienmitteilung, 12. September 2007