Neues Kernenergiegesetz soll Fortbestand der Schweizer Kernkraftwerke erleichtern
Auf Initiative von Bruno Pellaud, ehemaliger Stellvertretender Generaldirektor der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO), haben 40 Persönlichkeiten der Wissenschaft und Technik in der Schweiz zum Vernehmlassungsentwurf des Bundesrates für ein neues Kernenergiegesetz (KEG) Stellung genommen.
Sie betonen, dass das KEG den Fortbestand der schweizerischen Kernkraftwerke erleichtern soll, um die Wasserkraftressourcen zu ergänzen und eine gewisse Unabhängigkeit des Landes auf dem Energiegebiet zu bewahren. Die Schweiz sei es sich schuldig, technische und energiewirtschaftliche Optionen soweit als machbar offen zu halten, dies besonders unter dem Gesichtspunkt der immer engeren Annäherung an die EU. Verbote seien in der Kernenergie ebenso wie in anderen Gebieten, beispielsweise in der biotechnischen Forschung, nicht angezeigt.
Die 40 Persönlichkeiten wenden sich gegen eine Befristung des Betriebs der KKW. Es sei nicht an der Politik, die Lebensdauer von Kernkraftwerken festzulegen, und nicht am KEG, diese willkürlich festzuschreiben. Wie in der Vergangenheit soll der Betrieb weiterhin Gegenstand einer Bundesbewilligung sein, die bei Nichteinhaltung der Sicherheitsvorschriften von den Bundesbehörden zurückgezogen werden kann. Das bisherige Bewilligungssystem habe sich bewährt, und das neue Gesetz soll daran nichts ändern. Eine klare Absage erteilen die 40 renommierten Wissenschaftler und Techniker auch dem vorgesehenen Wiederaufarbeitungsverbot. Sie weisen darauf hin, dass die Wiederaufarbeitung dank dem rezyklierten Uran und Plutonium zu nachhaltiger Entwicklung führt und sich die Endlagerung der hochradioaktiven Abfälle stark vereinfacht, weil das Plutonium daraus abgetrennt wird. Das Verbot lasse sich nicht durch konkrete Tatsachen begründen.
Abgelehnt wird das im KEG-Entwurf vorgeschlagene fakultative Referendum für die Rahmenbewilligung von Kernanlagen. Die Energieplanung der öffentlichen Hand und der Elektrizitätsunternehmen erfordere Kontinuität und Voraussagbarkeit, was durch das Instrument des Referendums unterlaufen würde. Es sei insbesondere ein Fehler, die Rahmenbewilligung für Einrichtungen zur Entsorgung radioaktiver Abfälle dem fakultativen Referendum zu unterstellen, da die Zwischen- und Tiefenlagerung dieser Abfälle eine unumgängliche Notwendigkeit darstelle.
Quelle
M.S.