Neue HSK-Organisationsstruktur offiziell in Kraft
Die Schweizer Kernenergie-Aufsichtsbehörde HSK (Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen), eine Hauptabteilung des Bundesamtes für Energie (BFE), arbeitet seit dem 1. Januar 2004 nach Flag-Vorgaben (Flag: Führen mit Leistungsauftrag und Globalbudget).
Dem entsprechenden Antrag des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 5. Dezember 2003 zugestimmt. Mit diesem Übergang in Flag ist auch die seit über einem Jahr HSK-intern bereits umgesetzte neue HSK-Organisationsstruktur nun offiziell in Kraft gesetzt.
Die wichtigsten Änderungen gegenüber dem bisherigen offiziellen Organigramm sind:
- Aus der bisherigen Sektion TEN (Transporte und Entsorgung) ist die Abteilung SITE (Sicherheit von Transporten & Entsorgung) mit den beiden Sektionen GEL (Geologische Tiefenlagerung) und TAT (Transporte und Abfalltechnik) gebildet worden.
- Aus der bisherigen Abteilung BESÄ (Betriebliche Sicherheit und Aufsichtssteuerung) ist neu die Abteilung ASKO (Aufsichtssteuerung, Support & Kommunikation) gebildet worden, in der schwerpunktmässig die Querschnittsaufgaben der HSK zusammengefasst sind. Sie umfasst die Sektionen KAI (Koordination der Aufsicht & Inspektionswesen), REL (Ressourcen & Logistik, bisher Stab) und ISI (Information, Sicherheitsforschung & Internationales, bisher Dienst für Sicherheitsforschung und Internationales, SFI).
- Die Sektion MBT (Maschinen- & Bautechnik) wird neu der Abteilung RESI (Reaktorsicherheit, bisher Sicherheitsanalysen, Verfahrens- und Elektrotechnik, SAVE) zugeteilt.
- Die Sektion MOS (Mensch, Organisation & Sicherheitskultur) wird neu der Abteilung SANO (Strahlenschutz, Notfallplanung & Organisation) zugeteilt.
Durch diese Anpassung der HSK-Organisation sind auch einige Kaderstellen zu besetzen. Bis diese Stellen besetzt sind, werden die entsprechenden Aufgaben, wie im Organigramm angegeben, vorübergehend von HSK-Mitarbeitern ad interim wahrgenommen.
Quelle
H.R. nach HSK, Mitteilung vom 9. Januar 2004