Neue Experten-Berichte zur Einbeziehung der Kernenergie in die EU-Taxonomie
Zwei Expertengruppen, die von der Europäischen Kommission beauftragt wurden, die Rolle der Kernenergie in der grünen Finanztaxonomie zu bewerten, haben ihre Berichte veröffentlicht. Sie bestätigen die bisherigen Schlussfolgerungen, werfen aber auch einige Fragen auf.
Die Gemeinsame Forschungsstelle der EU (JRC), sollte beurteilen, ob die EU Kernkraft als «grüne Investition» bezeichnen solle. Sie kam im April zu dem Schluss, dass Kernenergie als nachhaltig eingestuft werden könne und nicht mehr Schaden für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt anrichte als andere Technologien zur Stromerzeugung, die bereits in der Taxonomie der EU enthalten seien. Die Europäische Kommission entschied jedoch, die Kernenergie nicht in die Taxonomie aufzunehmen und sagte, dass sie die Kernenergie im Rahmen eines ergänzenden delegierten Rechtsakts einbeziehen würde, der für 2021 erwartet wird.
Die Europäische Kommission hat zwei weitere Expertengruppen - die Euratom-Expertengruppe für Strahlenschutz nach Artikel 31 und den wissenschaftlichen Ausschuss für Gesundheit, Umwelt und neu auftretende Risiken (SCHEER) - gebeten, den Bericht der JRC zu überprüfen und eine Stellungnahme abzugeben.
Der Bericht der Artikel 31-Gruppe bestätigte insgesamt die Ergebnisse der JRC in Bezug auf den Schutz des Menschen vor Strahlung, geologische Tiefenlager als Mittel zur Handhabung von Brennstoffabfällen und die Übereinstimmung der Kernenergie mit von der EU aufgestellten gesetzlichen Rahmenwerken.
Der SCHEER-Bericht bezeichnet die Ergebnisse des JRC in Bezug auf die nicht-radiologischen Auswirkungen der Kernenergie als «umfassend». Der SCHEER-Bericht sagt jedoch auch, dass es «mehrere Ergebnisse gibt, bei denen der Bericht unvollständig ist und mit weiteren Beweisen ergänzt werden muss». SCHEER stimmt mit den Ergebnissen der JRC «weitgehend überein», dass der Betrieb von Kernkraftwerken keine «unabwendbaren Schäden für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt» darstelle, vorausgesetzt, der Betrieb erfülle eine Reihe von technischen Kriterien gemäss den EU-Vorschriften. Allerdings, so SCHEER, sei der betriebliche Regelungsrahmen «an sich nicht ausreichend, um diese Auswirkungen zu mildern, z.B. im Uranabbau und bei der Entsorgung, bei denen die Auswirkungen ausserhalb Europas zu spüren ist».
Die EU-Kommission gab bekannt, dass sie nun die drei Berichte - von JRC, der Artikel 31-Gruppe und SCHEER - berücksichtigen müsse, um ihre Entscheidung über die Aufnahme der Kernenergie in die Taxonomie-Verordnung zu treffen. Die nachhaltige Finanztaxonomie ist ein Paket von Vorschriften, das Investitionen in Aktivitäten regelt, die laut EU umweltfreundlich sind.
Quelle
S.D. nach NucNet, 5. Juli 2021
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