Nationalrat verlangt schnellere Äufnung von Stilllegungs- und Entsorgungsfonds

Der Nationalrat hat am 12. März 2013 eine Motion angenommen, die den Bundesrat beauftragt, die Verordnung über den Stilllegungs- und den Entsorgungsfonds so zu ändern, dass die nach aktuell bestem Wissen benötigten Mittel nach 40 Betriebsjahren beziehungsweise für Beznau-1 und -2 sowie Mühleberg bis 2015 vollständig einbezahlt sind.

22. März 2013

Die Motion «Schnellere Äufnung von Stilllegungs- und Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke» (11.3479) von Ruedi Noser (FDP, ZH) wurde am 12. März 2013 mit 112 zu 63 Stimmen bei 8 Enthaltungen vom Nationalrat angenommen. Die Motion verlangt, dass die Betreiber der Kernkraftwerke ihre Beiträge nach 40 Betriebsjahren in den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds vollständig eingezahlt haben. Für Beznau-1 und -2 sowie Mühleberg gilt das Jahr 2015. «Wir müssen dafür sorgen, dass die Konsumenten heute den Fonds auffüllen und nicht morgen die Steuerzahler», begründet Noser seine Motion vor dem Nationalrat.

Bundesrätin Doris Leuthard erinnerte in ihrer Stellungnahme vor dem Nationalrat daran, dass die Stilllegungs-, Nachbetriebs- und Entsorgungskosten periodisch von einer Kommission festgelegt werden. Gegenwärtig werde eine Betriebsdauer von 50 Jahren angenommen. «Wenn man jetzt die Laufzeit verkürzt, bedeutet dies sehr hohe Beiträge in sehr kurzer Zeit», argumentierte Leuthard gegen die Motion.

Nach den jüngsten Berechnungen von Ende 2012 belaufen sich die Kosten für die Stilllegung der schweizerischen Kernkraftwerke und des Zwischenlagers Zwilag, die Nachbetriebsphase sowie die Entsorgung der radioaktiven Abfälle auf CHF 20,654 Mrd.

Der Vorstoss geht an den Ständerat.

Quelle

D.S. nach Amtlichem Bulletin, 12. März 2013

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