Nationalrat verlängert Bundesbeschluss zum Atomgesetz um zehn Jahre
Der Bundesbeschluss vom 6. Oktober 1978 zum schweizerischen Atomgesetz, der bisher bis zum Ende des Jahres 2000 befristet war, wird voraussichtlich unverändert um weitere zehn Jahre verlängert.
20. Juni 2000
Nachdem der Bundesrat den entsprechenden Antrag im März dieses Jahres gestellt hatte, stimmte der Nationalrat dem Bundesgesetz über die Änderung des Bundesbeschlusses zum Atomgesetz am 21. Juni 2000 diskussionslos mit 127 zu 0 Stimmen zu. Das Geschäft geht nun weiter an den Ständerat.
Quelle
H.R.