Nationalrat verknüpft Strommarktöffnung mit Förderabgabe
Der Nationalrat hat das Elektrizitätsmarktgesetz (EMG) verabschiedet.
Er beschloss, das schweizerische Übertragungsnetz (Hochspannung) durch eine einzige, nationale privatrechtliche Gesellschaft betreiben zu lassen. Dem Bundesrat hat er das Recht eingeräumt, für Elektrizität eine Kennzeichnungspflicht - insbesondere über die Art und Herkunft des Stroms - einführen zu können. Die Zertifizierung von Elektrizität aus erneuerbaren Energien lehnte der Rat aber ab. Der Strommarkt soll entsprechend dem Vorschlag des Bundesrates phasenweise geöffnet werden: Während der ersten drei Jahre sollen Grosskunden mit einem Verbrauch von mindestens 20 GWh und ab dem vierten Jahr solche mit einem Verbrauch von mehr als 10 GWh freien Zugang erhalten. Nach sechs Jahren soll der Strommarkt vollständig liberalisiert werden.
Die Abgeltung der Investitionen, die unter dem Druck des freien Marktes nicht mehr über die Strompreise amortisiert werden können (NAI), soll nicht im EMG geregelt werden. Für die Wasserkraft, nicht jedoch für die Kernenergie, ist über die Förderabgabe eine Abfederung vorgesehen. Der Nationalrat hat das Inkrafttreten des EMG rechtlich an die Annahme der Förderabgabe geknüpft, die als Gegenvorschlag zur Solarinitiative voraussichtlich am 24. September 2000 zur Volksabstimmung kommt. Die aus früheren energiepolitischen Vorlagen bekannte Koalition aus SP, Grünen und Gebirgskantonen hat sich damit in der grossen Kammer durchgesetzt.
Quelle
M.S.