Nationalrat: kein Kantonsvetorecht gegen Endlager
Der Nationalrat will von einem Vetorecht für Kantone gegen geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle nichts wissen. Er hat am 13. September 2012 zwei parlamentarische Initiativen mit dieser Forderung abgelehnt.
Die parlamentarische Initiative von NR Hans-Jürg Fehr (SP/SH) «Ein Atommüll-Endlager darf einer Region nicht aufgezwungen werden» (10.514) verlangt, Bestimmungen in das Kernenergiegesetz aufzunehmen, die dafür sorgen, dass einem Kanton oder einer Schweizer Region nicht ein Endlager für radioaktive Abfälle aufgezwungen werden kann und dass den Standortkantonen und den unmittelbar an einen ausgewählten Standort angrenzenden Kantonen besondere Mitentscheidungsrechte eingeräumt werden. Die ähnlich lautende parlamentarische Initiative der Grünen Fraktion «Erneuerung des Mitspracherechts der Kantone bei der geologischen Tiefenlagerung radioaktiver Abfälle» (10.530) will die Gesetzgebung mit Bestimmungen ergänzen, die das Mitspracherecht der Kantone bei Fragen der geologischen Tiefenlagerung radioaktiver Abfälle wieder einführen und präzisieren.
Die vorberatende Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek) des Nationalrats hatte bereits am 20. Februar 2012 empfohlen, den Initiativen keine Folge zu geben. Der Nationalrat folgte nun dem Antrag der Kommissionsmehrheit mit 93 Ja- zu 83 Neinstimmen beziehungsweise 95 zu 83 Stimmen. Christian Wasserfallen (FDP/BE) argumentierte mit Erfolg, mit einem Vetorecht sei es möglich, dass nicht der sicherheitstechnisch geeignetste Tiefenlagerstandort gewählt würde. Mit der Ablehnung sind beide parlamentarischen Initiativen erledigt.
Quelle
M.A. nach Amtlichem Bulletin, 13. September 2012, und Curia Vista