Nationalrat gegen massive Erhöhung der Versicherungspflicht für Kernanlagen
Der Nationalrat hat am 6. März 2007 die massive Erhöhung des Versicherungsnachweises für Kernanlagen abgelehnt. Die entsprechende parlamentarische Initiative des grünliberalen Zürcher Nationalrats Martin Bäumle wurde mit 115 gegen 65 Stimmen zurückgewiesen.
Der Vorstoss «Atomkraftwerke - Verursacherprinzip» (05.420) verlangte, dass die Schweizer Kernkraftwerke einen Versicherungsnachweis von CHF 500 Mrd. pro Anlage beizubringen hätten. Eine analoge Versicherungspflicht sei auch auf Zwischenlager und geologische Tiefenlager auszudehnen. Die Ratsmehrheit lehnte dieses Ansinnen deutlich ab, da eine zusätzliche Versicherungsdeckung keine erhöhte Sicherheit schaffe, sondern vor allem die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Produktionsanlagen beeinträchtige. Sie verwies zudem auf die laufende Totalrevision des Kernenergiehaftpflichtgesetzes, mit der unter anderem die Schweizer Gesetzgebung mit den kürzlich revidierten internationalen Übereinkommen zur Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie harmonisiert werden soll.
Die international vereinbarte Erhöhung der Mindestdeckungsvorsorge auf EUR 700 Mio. entspricht recht genau der bisherigen Regelung in der Schweiz, die den Inhaber einer Kernanlage zu einer Deckungssumme von insgesamt CHF 1,1 Mrd. verpflichtet. In der Vernehmlassung zur Revision des Kernenergiehaftpflichtgesetztes hatte der Bundesrat jedoch vorgeschlagen, die Deckungssumme auf CHF 2,25 Mrd. zu erhöhen. Dies lehnen die Betreiber ab, da damit die Schweizer Kernkraftwerke im internationalen Wettbewerb erneut diskriminiert würden.
Quelle
M.S. nach Nationalrat, Wortprotokoll, 6. März 2007