Nagra schlägt Gebiete Zürich Nordost und Jura Ost vor
Die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) schlägt vor, die Standortgebiete Jura Ost und Zürich Nordost als mögliche Standortgebiete für geologische Tiefenlager vertieft zu untersuchen. Die Auswahl erfolgte aufgrund der technisch-wissenschaftlichen Kriterien, die vom Bund vorgegeben wurden.
Die Nagra kommt in ihren Berichten und Analysen zum Schluss, dass alle sechs potenziellen Standortgebiete der Etappe 2 die im Sachplan definierten hohen geologischen und sicherheitstechnischen Anforderungen erfüllen. Die Standortgebiete Jura Ost und Zürich Nordost weisen jedoch günstigere Bedingungen auf als die vier anderen Standortgebiete Jura-Südfuss, Nördlich Lägern, Südranden und Wellenberg. Deshalb schlägt die Nagra vor, die Standortgebiete Zürich Nordost und Jura Ost in Etappe 3 weiter zu untersuchen und die Gebiete Südranden, Nördlich Lägern, Jura-Südfuss und Wellenberg im Verfahren zurückzustellen.
Die beiden Standortgebiete Zürich Nordost und Jura Ost eignen sich sowohl für ein Lager für schwach- und mittelaktive Abfälle als auch für ein Lager für hochaktive Abfälle oder für ein Kombi-Lager.
Weiteres Vorgehen
Die technischen Berichte und Analysen, mit denen die Nagra ihre Vorschläge begründet, werden nun von den Bundesbehörden überprüft und den Standortkantonen und -regionen zur Stellungnahme unterbreitet. Die gesamte Dokumentation umfasst drei zentrale Berichte mit rund 1700 Seiten sowie rund 15’000 Seiten Referenzberichte. Die entsprechenden Gutachten, Stellungnahmen sowie sämtliche Unterlagen werden 2016 in eine öffentliche Anhörung geschickt. Voraussichtlich Mitte 2017 wird der Bundesrat auf Grundlage aller Ergebnisse entscheiden, ob er den von der Nagra vorgeschlagenen Standortgebieten zustimmt.
Für Etappe 3 werden die vorgeschlagenen Standortgebiete mittels 3D-Seismik und Sondierbohrungen vertieft untersucht. Die Nagra gibt gestützt auf diese erdwissenschaftlichen Untersuchungen gegen 2020 bekannt, für welche Standortgebiete sie Rahmenbewilligungsgesuche für ein HAA- und SMA-Lager oder ein Kombilager ausarbeiten wird.
Die Rahmenbewilligungsgesuche sollen voraussichtlich 2022 eingereicht werden. Für die weitere Konkretisierung ist wiederum die Zusammenarbeit mit den Standortkantonen, Regionen und Gemeinden vorgesehen. Es folgen erneut eine behördliche Prüfung, eine breite öffentliche Anhörung und der Bundesratsentscheid, der zirka 2027 erwartet wird. Das Parlament muss diesen Entscheid genehmigen. Der Parlamentsentscheid wiederum untersteht dem fakultativen Referendum. Sofern dieses ergriffen wird, entscheidet das Schweizer Stimmvolk etwa 2029 über die Standorte für geologische Tiefenlager.
Quelle
M.A. nach Nagra, BFE und Ensi, Medienmitteilungen, 30. Januar 2015, und Dokumentation Medienkonferenz
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